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Schmerzhaft für Zahnärzte. Die versprochenen Corona-Hilfen werden zum reinen Darlehen umgewandelt.

© Markus Scholz/dpa

Exklusiv

Scholz setzt sich gegen Spahn durch: Kein geschenktes Geld mehr – Rettungsschirm für Zahnärzte wird abgespeckt

Im Streit um die Corona-Hilfen für Zahnärzte hat sich Finanzminister Scholz durchgesetzt. Der versprochene Rettungsschirm wird zum reinen Darlehen.

Die Bundesregierung greift den Zahnärzten in der Coronakrise weniger unter die Arme als bislang beabsichtigt. Statt der von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Liquiditätshilfe, bei der die Praxisbetreiber am Ende ein knappes Drittel der Summe auf jeden Fall hätten behalten können, soll der Rettungsschirm nun nur noch als komplett rückzahlbares Darlehen gestaltet werden. 

Nach Informationen des Tagesspiegel Background Gesundheit& E-Health hat sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in diesem Punkt gegen Spahn durchgesetzt. Ursprünglich war geplant, dass die Zahnärzte den Kassen nach Spitzabrechnung nur 70 Prozent der Überzahlungen zu erstatten gehabt hätten. 30 Prozent wären ihnen unabhängig von erbrachten Leistungen geblieben. Die entsprechend geänderte Verordnung soll bereits heute verkündet werden und am Dienstag in Kraft treten. Das Bundesgesundheitsministerium wollte die Änderung weder bestätigen noch dementieren. 

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) protestierte gegen die Änderung. Damit werde „der Versuch der Politik, die massiven negativen Auswirkungen der Corona-Krise für die vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland abzufedern, komplett verfehlt“, so Vorstandschef Wolfgang Eßer. 

Funktionäre fürchten "erhebliche Substanzverluste"

Eine komplette und mit hohem Bürokratieaufwand verbundene Rückzahlung der Corona-Hilfen in den nächsten zwei Jahren verlängere für die Zahnarztpraxen nur die Krise. Die Politik zeige damit, „dass der Erhalt einer hervorragend funktionierenden flächendeckenden und wohnortnahen zahnärztlichen Patientenversorgung für sie offensichtlich ohne Bedeutung ist“.

Zu rechnen sei nun mit „erheblichen Substanzverlusten in der vertragszahnärztlichen Versorgung“ insbesondere in strukturschwachen RegionenDie weltweit als beispielhaft anerkannte zahnärztliche Versorgung im Land werde „durch die Verweigerung einer echten Unterstützung akut gefährdet“.

Eßer erinnerte daran, dass die Zahnärzte nicht nur „in der vordersten Coronafront die Versorgung der Menschen aufrechterhalten“ hätten.

Man habe auch „praktisch aus dem Stand“ ein bundesweit flächendeckendes Netz von Behandlungszentren in 30 Kliniken und 170 Schwerpunktpraxen zur Akut- und Notfallversorgung von Corona-Infizierten und Verdachtsfällen aufgebaut.

Für die Zeit nach der Krise müssten die „bewährten wohnortnahen und flächendeckendeckenden zahnärztlichen Versorgungsstrukturen erhalten bleiben“. Die Kassen trügen dafür „Mitverantwortung“.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.]

Ins Spiel gebracht hatte das Gesundheitsministerium das 70:30-Verhältnis bei der Rückzahlung im Referentenentwurf seiner SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 17. April. An dem vorgesehenen „Geschenk“ für die zu den Bestverdienern des Gesundheitssystems zählenden Zahnärzte hatten sich nicht nur Finanzpolitiker gestört.

Die finanziell oft schlechter stehenden Heilmittelerbringer, also Logopäden Podologen, Physio- und Ergotherapeuten, dagegen sollen ihre Corona-Hilfen unabhängig von den erbrachten Leistungen behalten dürfen. Sie bekommen 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal des Vorjahres als Zuschuss. 

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