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Wolfgang Schäuble (CDU), Bundestagspräsident.

© Kay Nietfeld/dpa

Rechte des Bundestags in der Coronakrise: Schäuble zeigt den Fraktionen, wie sie ihre Macht zurückholen können

Die Regierung hat sich in der Coronakrise selbst ermächtigt. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble kommt den Fraktionen jetzt weit entgegen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Versteh einer diese Abgeordneten. Wenn es im ihre eigenes Interesse geht, um ihre Möglichkeit der Mitwirkung an und Kontrolle von Regierungshandeln, wirken sie geradezu erratisch. Statt klarem Kurs wird geschlingert.

Als die Regierung sich in der Coronakrise gleichsam selbst ermächtigt, mithilfe des Infektionsschutzgesetzes und Rechtsverordnungen schwerste Eingriffe in Grundrechte vorzunehmen, gibt es keine Debatte. Es bleibt altvorderen Hütern der Verfassung wie Gerhart Baum und Hans-Jürgen Papier vorbehalten, Einspruch einzulegen und vor einer Erosion des Rechtsstaats zu warnen, weil das Parlament unzureichend beteiligt ist.

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Als aber einer der Ihren, ihr Präsident Wolfgang Schäuble, Anregungen gibt, die eben diese Mitwirkung dauerhaft gewährleisten soll, also auch, wenn die Coronakrise länger als erhofft dauert - da legen die Fraktionsspitzen Einspruch ein.

Jetzt sei nicht die Zeit für grundlegende Änderungen, es sei zu früh, geradezu überstürzt, heißt es aus dem Bundestag vielstimmig. Nur, wer so argumentiert, kann nicht verstanden haben. Schäuble kommt den Fraktionen vielmehr entgegen. Weit entgegen: Er macht ihre Arbeit.

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Schäuble bietet Gespräche an

In seinem Brief gibt der Präsident Handreichungen, wie und wo das Grundgesetz geändert werden kann und muss, um - wie gewünscht - virtuelle Bundestagssitzungen zu ermöglichen und darüber hinaus ein kleineres Notparlament für Krisenfälle über den Verteidigungsfall hinaus zu schaffen.

Keinesfalls verlangt der Chef des Bundestages solche Änderungen, dann wäre der Widerspruch verständlicher. Vielmehr bietet er angesichts der Überlegungen Gesprächen an. Falls bei den Fraktionsvorsitzenden Interesse bestehe, schreibt Schäuble, sei er gerne bereit, gleich in der nächsten Sitzungswoche zu einer Besprechung darüber einzuladen.

Für den Vorbehalt einer Bevormundung besteht mithin nicht der geringste Anlass. Wohl aber, in den Fraktionen darüber nachzudenken, besser: möglichst schnell vorauszudenken, wie die Abgeordneten als die eigentlichen Gesetzgeber ihren Einfluss sicher können. Die eine Krise ist noch lange nicht vorbei - aber die nächste kommt bestimmt.

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