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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar.

© dpa

Auskunftspflicht von Bundesbehörden: Schaar: "Wir hätten einen unhaltbaren Zustand"

Am Mittwoch entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Transparenz in den Bundesbehörden. Im Interview erklärt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, warum er hofft, dass die Auskunftspflicht der Bundesbehörden gegenüber Journalisten bestätigt wird.

Am Mittwoch entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Transparenz in den Bundesbehörden. Das Bundesinnenministerium von Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) zieht den Auskunftsanspruch der Presse in Zweifel, der bisher als selbstverständlich galt. Was erwarten Sie von dem Urteil?
Ich bin gespannt. Das Gericht will die Frage diskutieren, ob die Landespressegesetze weiterhin auch von Bundesbehörden zu vollziehen sind. Ich hoffe sehr, dass die nach herrschender Meinung geltende Auskunftspflicht der Bundesbehörden bestätigt wird. Andernfalls hätten wir einen aus meiner Sicht unhaltbaren Zustand: Der Bund darf mangels Gesetzgebungskompetenz kein Pressegesetz erlassen, und die Landespressegesetze würden gegenüber Bundesbehörden nicht gelten.
Wie beurteilen Sie den Vorstoß des Bundesinnenministers?
Ich wundere mich, dass die Frage von dem beim Bundesinnenministerium angesiedelten Vertreter des Bundesinteresses überhaupt an das Bundesverwaltungsgericht herangetragen wurde. Offenbar will man den Auskunftsanspruch der Journalisten gegenüber Bundesbehörden wie dem Bundesnachrichtendienst einschränken. Das hielte ich für skandalös.

Wie steht es um die Transparenz in den Bundesministerien?
Sieht man einmal von den Ansprüchen der Journalisten ab, haben die Bürger noch das – für jedermann geltende – Informationsfreiheitsgesetz, mit dem sie sich Zugang zu amtlichen Dokumenten verschaffen können. Unter den Bundesbehörden hat sich noch keine einheitliche Linie im Umgang damit herausgebildet. Allerdings verfügt dieses Gesetz auch über zahlreiche Einschränkungen des Informationszugangs, die von den Behörden manchmal ziemlich strapaziert werden. Zum Glück ist die Rechtsprechung eher transparenzfreundlich.
Welche Behörden sind besonders zugeknöpft?
Ich will kein Ranking aufstellen. Aber immer, wenn es um Finanzen geht, ist man nicht besonders auskunftsfreudig. Das betrifft nicht nur das Bundesfinanzministerium, sondern auch nachgeordnete Behörden.
Wenn die Bundesrichter den Presse-Auskunftsanspruch ablehnen, bliebe Journalisten nur die Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz. Reicht das?
Das Informationsfreiheitsgesetz kann hier nur eine Krücke sein. Journalisten kommt es auf aktuelle Informationen an, und das Informationsfreiheitsgesetz ist kein Gesetz, das Eile vorsieht. Für einen behördlichen Bescheid gibt es eine Vierwochenfrist, für das Widerspruchsverfahren gibt es überhaupt keinen zeitlichen Rahmen. Da kann es viele Monate dauern, bis man an die benötigten Informationen kommt. Informationszugang ist ein Jedermann-Recht. Für die besonderen Belange der Presse, Auskünfte schnell zu erhalten, ist das Gesetz nicht konzipiert.

Welche Lösungen gäbe es, wenn das Bundesverwaltungsgericht jetzt doch anders entscheidet?
Ich kann mir nicht vorstellen, das Informationsfreiheitsgesetz um presserechtliche Bestimmungen zu ergänzen, die dann nur für Journalisten gelten würden. Der Bund hätte dafür auch keine Kompetenz. Hinzu kommt, dass das Informationsfreiheitsgesetz sich nur auf solche Informationen richtet, die sich in den Akten der Behörden befinden. Einen Anspruch auf Erläuterungen gibt das Informationsfreiheitsgesetz nicht.
Ist das Informationsfreiheitsgesetz also für die Presse nutzlos?
Ich will das Gesetz keinesfalls schlecht reden. Aber es wäre einfach kein Ersatz für Presseauskunftsrechte. Es kennt vielfältige Ausnahmen. Das Gesetz gilt nicht für Nachrichtendienste. Und es gibt beispielsweise einen absoluten Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der den Zugang zu Informationen erschwert. Das Informationsfreiheitsgesetz kann das Presserecht aber sehr wohl ergänzen. Journalisten können damit prüfen, ob das, was ihnen von den Behörden gesagt wird, auch in deren Akten eine Grundlage findet. Das ist für eine effektive Kontrolle der Exekutive wichtig.

Würde es nicht auch genügen, wenn das Bundesverwaltungsgericht anders als in seiner bisherigen Rechtsprechung ein Verfassungsrecht der Presse auf Behördenauskünfte feststellt?
Das wäre vielleicht ein Ausweg. Ich würde ihn aber kritisch sehen, denn er wirft viele Fragen auf. Die Presse braucht doch klar definierte Rechte.

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