zum Hauptinhalt
Wer aus russischer Sicht falsch über den Ukraine-Krieg berichtet, wird bestraft.

© Mstyslav Chernov/AP

Ausweitung des Mediengesetzes: Russland setzt „Falschinformationen“ über Auslandsaktionen unter Strafe

Wer „wissentlich falsche Informationen“ über Aktionen des Staates im Ausland verbreitet, muss mit 15 Jahren Haft rechnen. Das beschloss die russische Duma.

Das russische Unterhaus hat am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, das Haftstrafen von bis zu 15 Jahren für die Veröffentlichung von "Falschinformationen" über Auslandsaktionen des russischen Staates vorsieht.

Das von der Duma in Moskau in dritter Lesung beschlossene Gesetz legt Gefängnisstrafen und Geldbußen für Menschen fest, die "wissentlich falsche Informationen" über Maßnahmen russischer Regierungsbehörden "außerhalb des russischen Territoriums" verbreiten.

[Alle aktuellen Nachrichten zum russischen Angriff auf die Ukraine bekommen Sie mit der Tagesspiegel-App live auf ihr Handy. Hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen.]

Wenn die "falsche Information" zu "ernsthaften Konsequenzen" führe, drohten bis zu 15 Jahre Haft, hieß es in einer Mitteilung der Duma. Das Gesetz muss noch vom Oberhaus, dem Föderationsrat, gebilligt und von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden, bevor es in Kraft tritt.

Es erweitert ein Anfang März verabschiedetes Gesetz, das bis zu 15 Jahre Haft für die Verbreitung von "Falschnachrichten" über die russische Armee ermöglicht. Dieses wurde vor dem Hintergrund des russischen Militäreinsatzes in der Ukraine verabschiedet. (AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false