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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach informiert über die Planungen zum E-Rezept

© imago/Chris Emil Janßen/IMAGO/Chris Emil Janssen

Rezepte noch ausdrucken? Nicht vertretbar!: Lauterbach plant „Aufholjagd“ bei Digitalisierung

Im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitssystems sei Deutschland ein „Entwicklungsland“. Bei der Vorstellung des E-Rezeptes will es der Bundesgesundheitsminister nicht belassen.

Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist Deutschland im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitssystems ein „Entwicklungsland“. „Es ist ehrlich gesagt überhaupt nicht mehr vertretbar, dass wir in der heutigen Zeit noch immer die Rezepte über Papier ausdrucken“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch bei der Vorstellung des E-Rezeptes in Berlin.

„Wir sind im Bereich der Digitalisierung unseres Gesundheitssystems ein Entwicklungsland. Das ist leider so, wir brauchen daher eine Aufholjagd.“ Diese Aufholjagd beginne mit dem elektronischen Rezept und gehe weiter mit der elektronischen Patientenakte.

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Millionen E-Rezepte sind laut Lauterbach bis zum jetzigen Zeitpunkt eingelöst worden.

Seit 1. Juli ist es in ersten Apotheken möglich, ein E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte abzurufen. Davor waren E-Rezepte anstelle des gewohnten rosa Zettels auch schon über eine Smartphone-App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen.

Bis 2025 sollen E-Patientenakten für alle kommen

„Ich gehe davon aus, dass 2,4 Millionen E-Rezepte bis zum jetzigen Zeitpunkt eingelöst worden sind. Und bisher sind die Erfahrungen sehr positiv“, sagte Lauterbach.

Für Ärztinnen und Ärzte soll es vom 1. Januar 2024 an zur Pflicht werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen. Voraussetzung ist unter anderem ein spezielles Verbindungsgerät an die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Dort werden E-Rezepte auf einem zentralen Server gespeichert. Apotheken werden beim Einstecken der Karte autorisiert, E-Rezepte der Versicherten von dort abzurufen.

Bis Anfang 2025 sollen dann auch E-Patientenakten für alle kommen – außer man lehnt ab. Es handelt sich um einen persönlichen Datenspeicher etwa für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. (dpa)

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