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Georg Nüßlein, früherer CSU-Abgeordneter

© imago images/Metodi Popow

Offenlegung von Corona-Deals in Maskenaffäre: Union setzt eigenen Abgeordneten Frist von zwei Tagen

Die Union steht durch die Maskenaffäre unter Druck. Die Fraktionsführung fordert jetzt Offenheit von jedem Abgeordneten.

Von Robert Birnbaum

Die Führung der Union bemüht sich in der Maskenaffäre um reinen Tisch in der Fraktion. Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderten alle Abgeordneten in einem Schreiben auf, bis Freitag eventuelle Verstrickungen in Corona-Geschäfte offenzulegen. Wegen der Vorgänge um die ausgeschiedenen Mitglieder Georg Nüßlein und Nikolas Löbel sehe sich die Fraktion in der Verantwortung für Transparenz und Aufklärung, heißt es in dem am Mittwoch versandten Brief, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Jeder Abgeordnete soll daher in einer Erklärung versichern, dass er im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie weder direkt noch indirekt finanzielle Vorteile erwirtschaftet hat. Wer diese Erklärung nicht abgeben könne, solle sich den Parlamentarischen Geschäftsführern Michael Grosse-Brömer (CDU) und Stephan Müller (CSU) offenbaren.

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Brinkhaus und Dobrindt warnen, das "Fehlverhalten Einzelner" dürfe nicht die ganze Fraktion in ein schlechtes Licht rücken. "Wir sehen uns als Abgeordnete des Deutschen Bundestages in der besonderen Verantwortung für das Gemeinwohl", betonen sie. "Das gilt besonders in einer Krise wie der derzeitigen Corona-Pandemie."

Der Einsatz für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Unternehmen und Selbständige vor Ort gehöre zu den originären Pflichten jedes Abgeordneten und sei nicht zu beanstanden. "Genauso klar ist allerdings auch, dass durch diese Aufgabenerfüllung keine persönlichen und oder finanziellen Vorteile erzielt werden dürfen", heißt es in dem Schreiben weiter.

Im Detail werden die Abgeordneten aufgefordert, zu versichern, dass "in den Jahren 2020 und 2021, direkt oder über Gesellschaften, aus dem Kauf oder Verkauf von Medizinprodukten wie etwa Schutzausstattung, Test- und Impfbedarf, aus dem Vermitteln von Kontakten, aus der Weiterleitung von Angeboten oder Anfragen oder aus der Unterstützung oder Beratung Dritter bei solchen Tätigkeiten" sowie ganz allgemein "im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie keine finanziellen Vorteile erzielt wurden oder werden."

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