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Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einem Auftritt in Berlin.

© Foto: dpa/Fabian Sommer

Exklusiv

Offenbar Kritik aus dem Kanzleramt: Büro zu teuer? Altkanzlerin Merkel wehrt sich gegen Vorwürfe

Der Altkanzlerin wird vorgehalten, dass ihre Amtsausstattung zu teuer sei. Merkels Sprecherin betont jedoch, dass man sich an alle Regeln halte.

Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigt sich gegen Kritik an den Kosten für ihre Büro-Ausstattung. „Bundeskanzlerin a. D. Dr. Merkel und ihr Büro waren und sind sich zu jeder Zeit der Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Grenzen des a.D.-Büros bewusst“, erklärte Merkels Sprecherin Beate Baumann dem Tagesspiegel auf Anfrage.

Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet, das Kanzleramt habe bei Merkel Sparsamkeit angemahnt. Demnach habe es Gespräche unter anderem über eine „bedarfsgerechte Personalausstattung“ gegeben.

Ob das Kanzleramt dabei auf konkrete Fälle Bezug nahm, wollte die Sprecherin nicht erläutern. „Wir bitten um Verständnis, dass wir zu bürointernen Abläufen grundsätzlich keine Auskunft geben, das betrifft auch unsere regelmäßige Kommunikation mit dem Bundeskanzleramt.“

Amtspflichten und Privates sind zu trennen, Reisen müssen im Interesse der Bundesrepublik sein

Das Kanzleramt erklärte indes, es habe lediglich „im Vorfeld“ Gespräche gegeben, und zwar über „die unterschiedlichen Aspekte und erforderlichen Schritte, die zur Einrichtung und zum Betrieb eines solchen Büros vorzunehmen und zu beachten sind“.

Mit dem Engagement des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) für russische Staatskonzerne waren die Büros für die Ex-Kanzler wieder verstärkt in die Diskussion geraten. Finanziert werden sie über den Bundeshaushalt. Schröders Büro wurde vom Bundestag mittlerweile „ruhend gestellt“, er klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht.

Merkel wird vorgehalten, dass ihre Amtsausstattung zu teuer sei. Sprecherin Baumann verwies dagegen auf den Haushaltsplan, der für Merkels Personalbedarf insgesamt neun Stellen vorsehe, die derzeit alle besetzt seien.  

Die Buchungen und die Kostentragung für die Reisen der Bundeskanzlerin a. D. im Auftrag oder im Interesse des Bundes und für Dienstreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros erfolgen grundsätzlich in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt.

Beate Baumann, Sprecherin des Merkel-Büros

Der „Spiegel“ hatte sich auf einen Bericht des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss bezogen, wonach das Kanzleramt zu Kostendisziplin gemahnt habe. Das Büro sei demnach nicht „statusbezogen“, sondern zur „Erfüllung nachamtlicher Aufgaben und fortwirkender Verpflichtungen“ eingerichtet worden.

Ausgeschlossen sei „insbesondere eine Nutzung für private Zwecke und zur Erzielung von zusätzlichen Einkünften“. Die Erstattung von Reisekosten komme nur in Betracht, „wenn die Bundeskanzlerin a. D. im Auftrag und Interesse der Bundesrepublik Deutschland reist“.

Merkels Sprecherin Baumann, die früher das Kanzlerinnenbüro leitete, machte deutlich, dass man sich an alle Regeln halte und dabei auch die Regierungszentrale einbezieht: „Die Buchungen und die Kostentragung für die Reisen der Bundeskanzlerin a. D. im Auftrag oder im Interesse des Bundes und für Dienstreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros erfolgen grundsätzlich in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt.“

Auch auf die Trennung von amtlichen Pflichten und Privatem wird demnach geachtet. So habe Merkels Ehemann Joachim Sauer etwa die Flugkosten für die Begleitung der Altkanzlerin bei einem Besuch in Amsterdam im Juli privat beglichen. Weitere Kosten habe die niederländische Seite getragen.

Für ihr gemeinsames Buch gründeten Merkel und Baumann die „teaMBook“-Gesellschaft

Bei der Renovierung des im Bundestag untergebrachten a.D.-Büros wurde nach Angaben der Sprecherin wenig Aufwand betrieben: „Es erfolgten ein Türdurchbruch zwischen zwei Räumen, das Streichen der Wände der Räume sowie Reinigungs- und Reparaturarbeiten an den Fensterlamellen und Fensterjalousien der Räume.“

Den Angaben zufolge sollen die Regeln auch bei der Erstellung des geplanten gemeinsamen Buchs von Merkel und ihrer früheren Büroleiterin strikt beachtet werden. Das a.D.-Büro soll daran förmlich nicht beteiligt sein, erklärte Baumann. Vielmehr hätten beide zusammen für diesen Zweck eine private Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet, die „teaMBook GbR“.

Merkel habe ihre Aufnahme des Projekts gemäß dem Bundeministergesetz bereits im Sommer bei der Regierung angezeigt, Baumann als ihre „politische Beraterin“ gemäß dem Bundesbeamtengesetz.

Persönliche Gespräche sollen vertraulich bleiben, verlangt Merkel

Baumann erklärte weiter, die „nachwirkenden Verpflichtungen“ Merkels umfassten Reden, Laudationes, Anfragen, Ehrendoktorwürden, Preisverleihungen oder andere ehrenamtliche Tätigkeiten, die auf der Webseite www.buero-bundeskanzlerin-ad.de transparent gemacht würden.

Einen bestimmten Teil ihrer „nachwirkenden Verpflichtungen“ will Merkel dennoch nicht offenlegen: Termine und Gespräche außerhalb förmlicher Auftritte. So hatte Merkel es schon als Kanzlerin gehalten. „Wir bitten um Verständnis, dass wir zu nicht-öffentlichen persönlichen Gesprächen der Bundeskanzlerin a. D. grundsätzlich keine Auskunft geben“, hieß es. Dies würde den „vertraulichen Charakter verletzen“, der für zukünftige Gespräche dieser Art unerlässlich sei.

Ob das allerdings so bleiben kann, ist offen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Beispiel des Schröder-Büros kürzlich entschieden, dass es sich bei den Einrichtungen für die Altkanzler mitsamt ihres Personals um selbstständige Behörden handelt (Az.: OVG 6 S 37/22).

Die a.D.-Büros trifft damit – wie das Kanzleramt selbst – eine Auskunftspflicht. Eine generelle Ausnahme von dieser Transparenzpflicht allein wegen eines angeblichen „vertraulichen Charakters“ der Termine ist nicht vorgesehen.

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