zum Hauptinhalt

Der Hartz-IV-Satz: Nur das Nötigste

Er ist heftig umstritten - doch wie wird der Hartz-IV-Satz überhaupt ermittelt?

Basis für den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die 2008 erhoben wurde. 55 110 Haushalte haben dafür drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben festgehalten. Für die Berechnung der Regelsätze wurden rund 15 Prozent herangezogen, allerdings nicht die untersten auf der Einkommensskala. Den größten Posten machen Nahrungsmittel aus. In der Stichprobe wurden 112,12 Euro für Essen sowie 16,34 für alkoholfreie Getränke ermittelt. Die Ausgaben für Alkohol und Tabak wurden gestrichen. Für Essen in Kantinen und Restaurants stehen 7,16 Euro zur Verfügung. Für Kleidung werden Ausgaben von 30,40 Euro angenommen. Kosten für Strom und Reparaturen in der Wohnung gehen mit 30,24 Euro in die Berechnung ein, Ausgaben für Möbel und Haushaltsgeräte mit 27,41 Euro. Telefon, Internet und Porto schlagen mit 31,96 Euro zu Buche, Fernseher, Zeitschriften, Sportartikel und Spielwaren mit 39,96. Für Medikamente wurden 15,55 Euro angesetzt. Für ein Fahrrad und dessen Wartung wurden 22,78 Euro pro Monat angenommen, für die Teilnahme an Kursen stehen 1,39 Euro zur Verfügung, für den Friseurbesuch, Kosmetikartikel und sonstige Dienstleistungen 26,50 Euro. Die neuen Regelsätze werden jährlich angepasst. dapd

Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false