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Die Telefondatensammlung durch die NSA ist vermutlich verfassungswidrig - so ein Gericht.

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Entscheidung eines US-Bundesgerichts: NSA-Datensammlung wohl verfassungswidrig

Das Sammeln von Telefonatdaten durch den Geheimdienst NSA ist vermutlich verfassungswidrig: Das urteilte ein US-Bundesgericht - der zuständige Richter bezeichnete die Praxis als "willkürliches Eindringen in die Privatsphäre". Doch noch ist die Entscheidung nur vorläufig.

Ein US-Bundesgericht hat das massenhafte Sammeln von Telefondaten des Geheimdienstes NSA als vermutlich verfassungsfeindlich bezeichnet. Eine Klage gegen die Praxis habe „eine erhebliche Wahrscheinlichkeit auf Erfolg“, urteilte der zuständige Richter. Die massenhafte Datenüberwachung verstoße gegen einen entsprechenden Verfassungsgrundsatz. Allerdings handele es sich zunächst lediglich um eine vorläufige Entscheidung, da das Gericht mit Einspruch der Regierung rechne. Die US-Regierung hat immer wieder betont, das Datensammeln sei zulässig, es führe zur Ergreifung von Terroristen.

"Willkürliches Eindringen in die Privatsphäre"

Der Bundesrichter Richard J. Leon im District of Columbia schreibt in seinem Urteil, das Verhalten des US-Geheimdienstes sei fast schon „orwellianisch“. Die Väter der US-Verfassung wären entsetzt, wenn sie erleben müssten, wie die Regierung in die Freiheiten der US-Bürger eingreife. Laut „New York Times“ sagte der Richter – der 2002 von Präsident George W. Bush eingesetzt worden war -, er könne sich kein willkürlicheres Eindringen in die Privatsphäre vorstellen als diese Art der Datensammlung, die ohne jede  vorherige richterliche Zustimmung erfolge. Das Vorgehen der NSA laufe dem vierten Verfassungszusatz zuwider. Dieser schützt die Amerikaner vor willkürlichem staatlichen Handeln.

Mit der Entscheidung von Leon ist das NSA-Programm erstmals erfolgreich vor Gericht angefochten worden. Der Regierung von Präsident Barack Obama hielt der Richter vor, sie habe nicht deutlich machen könne, dass das Programm der nationalen Sicherheit diene. Er betonte, dass nicht ein einziger Fall benannt worden sei, in dem durch das Abhörprogramm eine drohende Attacke abgewehrt worden sei.

Bei der Strafverfolgung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden bleibt das Weiße Haus unterdessen hart: Nachdem ein ranghoher Vertreter des Geheimdienstes NSA eine Amnestieregelung ins Gespräch gebracht hatte, forderte die Regierung von Präsident Barack Obama am Montag erneut eine Auslieferung Snowdens. „Unsere Position hat sich überhaupt nicht verändert“, sagte Obamas Sprecher Jay Carney. (Tsp/dpa/AFP)

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