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Blick in das Europaparlament in Brüssel.

© Laurent Dubrule/EPA/dpa

Europaparlament: Noch Hoffnung für Kleinstparteien

Deutschland will eine Sperrklausel für Kleinstparteien. Aber in der EU regt sich Widerstand dagegen. Das könnte Piraten, NPD und Freien Wählern nützen.

Deutschen Kleinstparteien bleibt noch etwas Hoffnung, auch künftig die Chance auf einen Einzug ins Europaparlament zu haben. Belgien kündigte am Dienstag bei einem EU-Ministertreffen in Luxemburg an, es sei noch zu früh, eine von der Bundesregierung geforderte Reform des europäischen Wahlrechts unter Dach und Fach zu bringen. Diese soll dafür sorgen, dass in Deutschland Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis keinen Sitz im Europaparlament bekommen. Die Hürde soll demnach auf einen Wert zwischen zwei und fünf Prozent festgelegt werden.

Die Änderung könnte beispielsweise die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Piratenpartei, die rechte NPD oder die Freien Wähler treffen. Sie hatten bei der Wahl 2014 den Einzug ins Europaparlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht kurz zuvor die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz ersatzlos gestrichen hatte. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, hieß es damals im Urteil. Im Gegensatz zum Bundestag komme es im Europaparlament nicht in dem Maße auf stabile Mehrheitsverhältnisse an.

Widerstand Belgiens

Über die Änderung des Europawahlrechts wollen die Bundesregierung und die großen Fraktionen im Europaparlament den Richterspruch nun aushebeln. Bislang sehen sie sich allerdings mit dem Widerstand Belgiens konfrontiert, das der Reform wie alle anderen EU-Staaten zustimmen müsste. Dort ist vor allem die flämische Regierungspartei N-VA der Ansicht, dass kleine Parteien die politische Landschaft bereichern. Die großen etablierten deutschen Parteien wie CDU und SPD begründen ihr Eintreten für eine Sperrklausel hingegen mit der Sorge, das Parlament könne zersplittert werden.

Wie es in dem Konflikt nun weitergeht, blieb zunächst unklar. Belgiens Außenminister Didier Reynders deutete bei dem Ministertreffen in Luxemburg an, dass es in der kommenden Woche eine Einigung geben könnte. Er ließ allerdings offen, ob es dafür Änderungen an dem Projekt geben müsste. Auch Italien hat noch Diskussionsbedarf.

Die Bundesregierung bedauerte das Veto einiger Mitgliedsstaaten. „Wenn es wirklich nur ein paar Tage Bedenkzeit sind, dann kann man damit leben, sofern wir dann beim nächsten Rat wirklich auch eine Entscheidung treffen“, sagte Europastaatsminister Michael Roth nach den Beratungen in Luxemburg. Man habe zur Kenntnis genommen, dass es Bemühungen gibt, „das Ganze nicht zu blockieren, sondern zu einem positiven Abschluss zu bringen“. Bereits 2019 solle das neue Gesetz „Grundlage für die Wahlen zum Europäischen Parlament“ sein. (dpa)

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