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Wölfe breiten sich in Deutschland immer weiter aus.

© dpa/Christian Charisius

Update

Neue Strategie: Regierung will Schnellabschüsse von Wölfen ermöglichen

Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland sorgt für Ärger mit Schäfern und Bauern. Nun will die Ampel Schnellabschüsse ermöglichen und gleichzeitig die Tiere schützen.

Die Ampel-Regierung will Schnellabschüsse von Wölfen in Deutschland ermöglichen. Das geht aus einem Vorschlagspapier von Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Demnach sollen Wölfe schon dann getötet werden dürfen, wenn sie einmal einen Herdenschutzzaun überwunden und Nutztiere gerissen haben. Bislang sieht die Regelung für den streng geschützten Wolf vor, dass das Tier mindestens zweimal den Herdenschutz überwunden hat.

Der neue Vorschlag von Umweltministerin Lemke sieht nun vor, dass der DNA-Nachweis vor dem Abschuss des Wolfes entfällt. Die Genehmigung für den Abschuss wird nach dem ersten Riss erteilt, hat aber nur eine Gültigkeit für 21 Tage und im Umkreis von 1000 Metern um die betroffene Weide. Zudem soll die Regelung nur in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen gelten.

1339
Wölfe gibt es laut Zählungen mindestens in Deutschland.

Diese Regionen sollen offenbar von den Bundesländern nach regionalen Gegebenheiten einfach festgelegt werden. Es gehe um Gebiete mit mehrfachen Rissvorfällen auf geschützte Tiere in einem begrenzten Zeitraum, hieß es vom Umweltministerium. Vor allem in den östlichen Bundesländern, sowie in Bayern und auch in Niedersachsen hatte sich der Wolf zuletzt ausgebreitet. Zählungen zufolge leben mindestens 1339 Wölfe in Deutschland.

Umweltministerin Steffi Lemke will Abschüsse von Wölfen erleichtern.

© dpa/Sebastian Gollnow

Für die neuen Vorschläge stützt sich das Ministerium offenbar auf wissenschaftliche Erkenntnisse aus Schweden. Dort sei eine signifikante Häufung von Mehrfachrissen von Wölfen auf die gleiche Herde festgestellt worden. Daher sei die neue Umkreisregelung effizienter als der bisherige Modus. „Wenn unmittelbar nach einem Übergriff in räumlicher Nähe ein Wolf gesichtet wird, ist davon auszugehen, dass es sich um den Problemwolf handelt“, heißt es in einem Pressepapier des Umweltministeriums.

Zudem verspricht sich das Ministerium einen Abbau unnötiger Bürokratie, da der bislang notwendige DNA-Test nicht mehr vor einer Abschussgenehmigung vorliegen müsse. Trotzdem empfiehlt das Umweltministerium weiter einen Abstrich am Ort des Risses zu nehmen, um eindeutig belegen zu können, dass es sich um den Problemwolf handelt.

Mein Vorschlag ist unkompliziert umsetzbar und praktikabel, ohne langwierige nationale oder europäische Gesetzesänderungen.

Umweltministerin Steffi Lemke findet ihre Idee gut.

Damit kommt die Bundesregierung Jägern und Weidetierhaltern entgegen. Sie hatten die bestehenden Regeln lange als zu bürokratisch empfunden, weil bislang nur in wenigen Einzelfällen Wölfe zum Abschuss freigegeben worden waren. Angesichts der Ausbreitung des Wolfes und immer mehr Risse hatte in den vergangenen Monaten die Kritik an der bestehenden Regelung zugenommen.

„Mein Vorschlag ist unkompliziert umsetzbar und praktikabel, ohne langwierige nationale oder europäische Gesetzesänderungen“, sagte Grünen-Politikerin Lemke. Sie wolle sowohl den Weidetierhaltern Schutz und Sicherheit ermöglichen, als auch den europäischen Artenschutz einhalten.

Gänzlich anders sehen das etwa die Freien Bauern, der Interessenvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe in Deutschland: „Frau Lemke ist kompliziert aus Prinzip, weil sie nichts ändern will“, sagte Marco Hintze, stellvertretender Bundessprecher der Freien Bauern. „Regionen mit erhöhtem Rissaufkommen, zuvor überwundene Herdenschutzmaßnahmen, 21 Tage im Umkreis von 1000 Metern – was soll daran unkompliziert sein?“, fragte der 51-Jährige.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP eine neue Regel angekündigt. „Unser Ziel ist es, das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz noch steigender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten“, hieß es dort.

Bisher argumentiert das Bundesumweltministerium mit dem strengen Schutzstatus des Wolfes im EU-Recht. Im Anhang IV der FFH-Richtlinie wird der Wolf als eine besonders geschützte Art aufgelistet, die bewahrt und wieder angesiedelt werden soll. Allerdings gilt dieser hohe Schutzstatus nur so lange, bis der Wolf einen „günstigen Erhaltungszustand“ erreicht hat.

Weiterhin sollen Wölfe jedoch nur abgeschossen werden dürfen, wenn sie zuvor einen Herdenschutz überwunden haben. Untersuchungen hätten gezeigt, dass Zäune oder Herdenschutzhunde wirksam vor Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere schützen könnten, so das Umweltministerium.

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