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Hitler und Mussolini 1934 in Venedig. Als die faschistische Achse neun Jahre später brach, überzog NS-Deutschland Italien mit Terror.

© AFP

Nazi-Verbrechen in Italien und Griechenland: Weiter keine Entschädigung für NS-Opfer

Die Bundesregierung will weiter nicht an NS-Opfer in Südeuropa zahlen. Gegen Zwangsvollstreckung von Urteilen wird sie vorgehen.

Die Bundesregierung lehnt Entschädigung an NS-Opfer und ihre Hinterbliebenen in Italien und Griechenland weiter strikt ab. Gegen Urteile, die sie dazu verpflichten, wird sie sich wie bisher zur Wehr setzen, wie aus ihrer kürzlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Thema hervorgeht.

Massenmord ist kein normales staatliches Handeln

Das Thema ist seit Jahrzehnten zwischen beiden Ländern auf dem Tisch. Da die Klägerinnen und Kläger, Überlebende von Massakern der Wehrmacht und SS und ehemalige Zwangsarbeiter, ihre Ansprüche nicht anerkannt sahen, zogen sie gegen den deutschen Staat vor Gericht. Aus dem Entschädigungsfonds „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, der ab 2001 nach Druck aus den USA individuelle Entschädigungen zahlte, waren etwa die italienischen Soldaten herausdefiniert worden, die das NS-Regime seit Italiens Austritt aus dem Krieg zur Sklavenarbeit nach Deutschland verschleppte. Die Bundesrepublik steht auf dem Standpunkt, für alle diese Fälle gelte „Staatenimmunität“, also das völkerrechtliche Prinzip, dass Länder nicht durch Einzelpersonen verklagt werden können. Italiens Verfassungsgericht hält dem entgegen, dass das Prinzip im Falle von Menschheitsverbrechen nicht angewandt werden kann: Massenmorde oder Versklavung sind aus seiner Sicht nicht Teil jenes normalen hoheitlichen Handelns von Staaten, für das sie Schutz vor Klagen erwarten dürfen. Alles andere wäre, so das Verfassungsgericht, ein Bruch der italienischen Verfassung. 

Inzwischen geht es um Geld der Deutschen Bahn

Für die Bundesregierung allerdings bricht diese Sicht Völkerrecht. Urteilen, die den Klagenden Entschädigung durch Deutschland zusprechen, werde man sich nicht beugen: „Die  Bundesregierung  leistet  Zahlungsentscheidungen, die unter Verletzung des völkerrechtlichen Grundsatzes der Staatenimmunität ergangen sind, nicht Folge.“ Im Juni 2019 hatte das Kassationsgerichtshof, Italiens höchstes Zivilgericht, entschieden, dass grundsätzlich auch deutsches Staatseigentum in Italien beschlagnahmt werden könne, um Ansprüche der Klagenden zu befriedigen. Dagegen will die Bundesregierung sich wehren: „Bei neuerlichen Versuchen der Zwangsvollstreckung“ werde man „die  im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen ergreifen“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Demnächst wird ein römisches Gericht zu entscheiden haben, ob Vermögen der Deutschen Bahn betroffen ist. Auch die Bahn-Tochter Schenker ist Gegenstand eines von mehreren Verfahren zur Zwangsvollstreckung. Die Beschlagnahme der Villa Vigoni am Comer See, die der deutsche Staat besitzt, war vor einigen Jahren daran gescheitert, dass Italiens Justiz sie als wichtig für staatliche Aufgaben erklärte. 

Linke Jelpke nennt Regierungshaltung perfide

Anders als bei Gründung des Entschädigungsfonds 2001 steht Deutschland im Fall der griechischen und italienischen Klagen nicht unter Druck, auch nicht unter innereuropäischem: Griechenlands Oberster Gerichtshof schützte nach entsprechenden Urteilen griechischer Gerichte die Bundesrepublik vor Zwangsvollstreckungen. In Italien gab die Justiz den Klagenden zwar mehrfach recht, aber sie können nicht mit dem Rückhalt der eigenen Regierung rechnen, unabhängig von deren politischer Farbe. Der italienische Staat hätte seinerseits Klagen von Massaker-Opfern seiner Kolonialkriege in Libyen und im früheren Abessinien zu fürchten. Als Deutschland die Frage der Staatenimmunität vor Jahren vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag klären ließ, schloss sich Italiens Regierung an. Das Haager Gericht bestätigte 2012 das Immunitätsprinzip, legte Deutschland aber nahe, freiwillig Entschädigung zu zahlen. Auf diesen Teil des Urteils reagierte die Große Koalition bis heute nicht und will dabei bleiben. Auf die Frage der Linken verweist die Bundesregierung jetzt lediglich auf ihr früheres Nein. 

Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke, die sich seit Jahren um das Thema kümmert, kritisiert das Verhalten Berlins erneut massiv. Dem Tagesspiegel sagte sie, wenn „ausgerechnet die  die Bundesregierung mit ihrer sturen Entschädigungsverweigerung die Ansprüche der NS-Opfer als Verstoß gegen das Völkerrecht diffamiert“,  sei dies „ausgesprochen perfide“. „Wer die Opfer des NS-Terrors so behandelt, hat keinerlei Recht, sich für seine angeblich ach so vorbildliche Aufarbeitung zu rühmen.“ 

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