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Menschen trauern am Tatort in Charlottesville. (Archivbild 2017)

© REUTERS/Jim Bourg

Nach Todesfahrt in Charlottesville: US-Neonazi zu lebenslanger Haft verurteilt – plus 419 Jahre

Er fuhr mit seinem Auto in Charlottesville in eine Gruppe von Demonstranten und tötete eine Frau. Nun steht das Strafmaß für den Rechtsextremisten fest.

Knapp zwei Jahre nach den rassistischen und antisemitischen Ausschreitungen in Charlottesville hat ein US-Gericht am Montag den Rechtsextremisten James Alex Fields wegen Mordes, mehrfacher schwerer Körperverletzung und Fahrerflucht zu lebenslänglich plus 419 Jahren Haft verurteilt.

Der 22-Jährige hatte dem Gericht in Charlottesville im US-Bundesstaat Virginia zufolge seinen Wagen am 12. August 2017 vorsätzlich in eine Gruppe von Anti-Nazi-Aktivisten gesteuert. Dabei tötete er die Aktivistin Heather Heyer (32) und verletzte 29 weitere Menschen.

Fields war bereits im Juni von einem US-Bundesgericht im Zusammenhang mit seiner Todesfahrt wegen Hassverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er war in dem Verfahren der Todesstrafe entgangen, weil er sich schuldig bekannt hatte.

Auf im Prozess gezeigten Videoaufnahmen war zu sehen, wie er sich an rassistischen, antisemitischen und homophoben Sprechchören beteiligte. Monate zuvor hatte der junge Mann Bilder auf Instagram hochgeladen, auf denen ein Auto in Demonstranten rast. Die Anklage sah darin den Beweis, dass seine Tat geplant war.

Mehrere hundert Weiße, vornehmlich junge Männer, waren mit brennenden Fackeln, Nazi-Fahnen und rassistischen Symbolen durch die Stadt gezogen. Fields reiste aus seinem Wohnort in Ohio zu der Kundgebung. Der Charlottesville-Aufmarsch unterschiedlicher Gruppen vom Ku-Klux-Klan bis zu den Neo-Nazis stand unter dem Motto „Vereinigt die Rechte“.

Die Ausschreitungen in der Universitätsstadt hatten im August 2017 weltweit Aufsehen erregt – auch deshalb, weil US-Präsident Donald Trump kurz danach das Verhalten von Rechtsextremisten und Gegendemonstranten gleichsetzte und von „Gewalt auf vielen Seiten“ sprach. (epd, AFP)

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