zum Hauptinhalt
Die Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ drangen unter anderem auf das Gelände eines Flughafens ein und besprühten einen Privatflieger mit oranger Farbe. 

© picture alliance/dpa/TNN/Julius Schreiner

Nach spektakulären Aktionen auf Sylt: Staatsanwaltschaft klagt zehn Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ an

Die Proteste auf einem Flughafen und in einem Hotel auf der Nordseeinsel machten im Sommer Schlagzeilen. Nun drohen einigen Klimaschützern offenbar Konsequenzen – bis hin zu Haft.

Die Aktionen der Klimaaktivisten auf der norddeutschen Urlaubsinsel Sylt hatten im Sommer großes Aufsehen erregt – jetzt haben sie einem Medienbericht zufolge für Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ ein juristisches Nachspiel.

Zehn Aktivisten sollen sich für mehrere Protestaktionen auf Sylt vor Gericht verantworten, berichtete zuerst der „Spiegel“. Die Staatsanwaltschaft Flensburg habe gegen vier Frauen und sechs Männer insgesamt zwei Anklagen erhoben, berichtet das Magazin unter Berufung auf den Direktor des zuständigen Amtsgerichts Niebüll. Die Angeschuldigten seien zwischen 21 und 64 Jahre alt.

Die erste Anklage werfe fünf Klimaschützerinnen und Klimaschützern Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor, so der Direktor des Amtsgerichts. In der zweiten Anklage, die sich gegen sechs Personen richte, gehe es darüber hinaus auch um die Störung öffentlicher Betriebe. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Eine Frau sei doppelt angeklagt.

„Letzte Generation“ sprach von Aktionen gegen Reiche

Die Aktivisten drangen unter anderem auf das Gelände eines Flughafens ein und besprühten einen Privatflieger mit oranger Farbe. Zudem wurde die Bar eines Sylter Hotels Ziel des Protests und ebenfalls mit Farbe beschmiert. Außerdem wurde der Rasen eines Golfplatzes beschädigt. In Neustadt in Holstein wurde zudem eine Jacht beschmiert.

Die Aktivisten der „Letzten Generation“ wollten eigenen Aussagen zufolge darauf aufmerksam machen, dass die Klimakatastrophe „in erster Linie von Reichen“ gemacht werde.

Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft gegen Teile der Gruppe der „Letzten Generation“ ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ein, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Diese Ermittlungen richten sich aber nicht gegen die Angeklagten, die auf Sylt aktiv gewesen sein sollen.

Erkenntnisse zur Organisationsstruktur der Gruppe sowie zu Angriffen auf die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur in mehreren Bundesländern seien die Grundlage für diese Anklage, teilte die Staatsanwaltschaft demnach mit.

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hatte nach den Aktionen auf Sylt in der zweiten Junihälfte ein konsequentes Vorgehen gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ angekündigt. Nach einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, Verwaltung und Politik auf Sylt machte sie deutlich, dass Schleswig-Holstein die Taten der Aktivistinnen und Aktivisten nicht duldet.

„Die Meinungsfreiheit ist ein unverzichtbares Gut. Sie ist ein Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und ein Recht, das es zu schützen gilt. Es ist aber genauso unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. Es werden Straftaten begangen und gegen die gehen wir konsequent vor. Das sind wir allen Menschen schuldig, die sich an die Regeln in unserem Land halten“, sagte Sütterlin-Waack. (lem)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false