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Grippeimpfung schützt. Doch dafür braucht es auch Versorgungssicherheit mit Impfstoffen.

© Fredrik von Erichsen/dpa

Nach Ärger mit den Krankenkassen: Spahn sichert Versorgung mit Impfstoffen

Durch Preisdumping bei Grippeimpfstoffen hatte die AOK-Nordost Versorgungsengpässe riskiert. Nun zwingt der Gesetzgeber die Kassen, auch weniger günstige Hersteller zum Zuge kommen zu lassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen bei Impfstoffen künftig nicht mehr nur den günstigsten Hersteller zum Zuge kommen lassen, sondern müssen aus Gründen der Versorgungssicherheit auch den Preis des zweitgünstigsten Anbieters übernehmen. Das sieht nach Tagesspiegel-Informationen eine Neuregelung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im sogenannten Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung vor, das am Dienstag abend zur Stellungnahme an die betroffenen Verbände verschickt wurde.

Plötzlich nur noch ein Hersteller

Mit dieser Vorgabe reagierte das Gesundheitsministerium auch auf Recherchen dieser Zeitung über Risiken bei der Versorgung mit Grippeimpfstoffen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Wie berichtet hatte die AOK Nordost für die Saison 2018/ 2019 mit den hiesigen Apothekerverbänden federführend für alle gesetzlichen Kassen der Region einen derart niedrigen Abrechnungspreis für den neuen Vierfach-Grippeimpfstoff vereinbart, dass dafür nur noch ein einziger Hersteller in Frage kam.

Die Kassen nähmen damit gefährliche Lieferengpässe in Kauf, warnten Gesundheitsexperten daraufhin im Tagesspiegel. Denn aufgrund des langen Vorlaufs – die Herstellung von Grippeimpfstoffen dauert ein knappes halbes Jahr – könne bei Produktionsausfällen oder höherer Nachfrage kurzfristig kein anderer Hersteller einspringen.

Klage vor Gericht blieb erfolglos

Tatsächlich hatten die beiden Großhersteller Sanofi und GlaxoSmithKline erklärt, für den vereinbarten Preis von 10,95 Euro pro Dosis nicht liefern zu können oder zu wollen. Als Lieferant für die gesetzlich Versicherten der Region blieb nur ein einziger Hersteller, das niederländische Unternehmen Mylan.

Gegen die AOK-Vereinbarung hatte dann der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie vor dem Landessozialgericht (LSG) Hessen geklagt. Begründung: Weil es nur ein Unternehmen auf dem Markt gebe, das den Impfstoff zu diesem Preis anbiete, werde das Verbot des Gesetzgebers unterlaufen, exklusive Rabattverträge mit Impfstoffherstellern abzuschließen. Faktisch bestehe durch die Preisvorgabe weiterhin die Gefahr von Lieferengpässen. Vom LSG wurde die Vertragskonstruktion nicht beanstandet, dafür reagierte nun die Politik. 

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