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Mitglieder der Partei Die Linke demonstrieren vor dem Justizministerium in der Innenstadt gegen die Abhöraktion der Generalstaatsanwaltschaft.

© dpa/Peter Kneffel

Nach Abhöraktion der „Letzten Generation“: Bayerische Justiz betont Achtung der Pressefreiheit

Unter den überwachten Anschlüssen seien zwar einige gewesen, die die Klimagruppe für Pressekontakte nutzte. Laut Staatsanwaltschaft galten die Abhörbeschlüsse aber nicht den Journalisten.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Abhöraktion gegen die „Letzte Generation“ verteidigt und deren Rechtmäßigkeit betont. Das fast zweiseitige Schreiben vom Dienstag sei eine „Ergänzung der bisherigen Presseauskünfte“ zum Thema und erfolge als Reaktion auf eine entsprechende Anweisung des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich (CSU).

Dieser hatte am Montag gesagt, die bayerische Justiz stehe „ohne Wenn und Aber zur Pressefreiheit“. Er habe die Generalstaatsanwaltschaft beauftragt, die Öffentlichkeit über die Abhörmaßnahmen zu informieren, soweit dies im Rahmen laufender Ermittlungen möglich ist.

Die Generalstaatsanwaltschaft betonte, die Abhörbeschlüsse hätten sich nicht gegen Journalist:innen, sondern vielmehr gegen sechs Beschuldigte gerichtet. Unter den überwachten Anschlüssen seien auch solche gewesen, die von Mitgliedern der Klima-Protestbewegung „für Pressekontakte genutzt wurden“ - nach „bisherigen Erkenntnissen“ aber nicht nur dafür.

Die Organisation und Verantwortlichkeit einer Gruppe bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit seien „wichtige Gesichtspunkte“ beim „Anfangsverdacht für das Vorliegen einer kriminellen Vereinigung“.

Gerade im Hinblick auf den Verfassungsrang der Pressefreiheit sei vor der Beantragung und auch während der Durchführung der Abhöraktion die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen „ständig geprüft“ worden. (epd)

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