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Medwedew ist gegen eine automatische Umsetzung der Urteile aus Straßburg.

© dpa

Russland: Moskau droht Rausschmiss aus Europarat

Russland will sich vorbehalten, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu ignorieren. Das könnte letztendlich durch Entzug des Stimmrechts im Europarat oder gar durch Aussetzung der Mitgliedschaft geahndet werden.

Nur wenn Christus Vorsitzender beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Straßburg wird, will Senatsvizepräsident Alexander Torschin seine heftig umstrittene Blaupause für ein neues Gesetz zurückziehen. Doch Jesus hat sich bisher nicht gemeldet, Torschins Projekt dagegen liegt – mit Dringlichkeitsvermerk und Empfehlung des Rechtsausschusses versehen – seit letztem Donnerstag in der Duma. Tritt es in Kraft, woran dank der Zweidrittelmehrheit der Regierungspartei „Einiges Russland“ kein Zweifel besteht, droht Russland womöglich schon im Herbst der Rauswurf aus dem Europarat. Denn das neue Gesetz soll Russland ermächtigen, selbst zu entscheiden, welchen Urteilen des EGMR Moskau sich beugt. Der EGMR aber ist für alle Mitglieder des Europarates höchste Instanz bei Menschenrechtsverstößen und fällt seine Urteile auf der Grundlage der auch von Russland ratifizierten Europäischen Menschenrechtskonvention.

Setzt Moskau sich über die Entscheidungen des EMGR hinweg, verstößt es auch gegen die Konvention. Und das, so warnten prominente Bürgerrechtler wie Swetlana Gannuschkina bereits, könne nur durch Entzug des Stimmrechts im Europarat oder gar durch Aussetzung der Mitgliedschaft geahndet werden. Eine Strafe, die bisher nur gegen Europas letzten Diktator verhängt wurde: Weißrusslands Präsident Alexander Lukaschenko.

Auch namhafte Juristen, darunter Ex-Verfassungsrichterin Tamara Morschakowa, übten harsche Kritik und sehen dass russische Grundgesetz verletzt. Denn dort steht, dass internationales Recht – und dazu gehört auch die Menschenrechtskonvention – vor nationalem Recht rangiert. Dennoch hatten sich auch Präsident Dmitri Medwedew – ein promovierter Jurist – und der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes, Waleri Sorkin, lange bevor Senator Torschin die Novelle vorlegte, gegen einen Automatismus bei der Umsetzung der in Straßburg gefällten Entscheidungen ausgesprochen. Begründung: Sie könnten mit den Normen der russischen Verfassung und den Verdikten des russischen Verfassungsgerichtes kollidieren. Medwedews Menschenrechtsbeauftragter Wladimir Lukin dagegen hat ebenfalls Bedenken. Er will den Entwurf daher von einem Beirat unabhängiger Experten prüfen lassen.

Das Kreml und Regierung hörige Parlament dürfte sich davon nicht beeindrucken lassen. Denn die Volksvertreter warfen dem EGMR schon des Öfteren politisch motivierte Entscheidungen vor, Straßburg, klagte erst dieser Tage Dmitri Wjatkin, der mit Mandat der Putin-Partei im Rechtsausschuss der Duma sitzt, mische sich immer mehr in die Kompetenzen nationaler Gerichte ein und schmälere damit die Souveränitätsrechte der Europarat-Mitgliedsstaaten. Daher werde ein Korrektiv wie der neue Gesetzentwurf gebraucht.

Seine Wähler sehen das offenbar anders. Keine andere Regierung in Europa wird von den eigenen Bürgern in Straßburg so oft verklagt wie die russische. Und die zieht meist den Kürzeren. Mehr noch als die dann fälligen Entschädigungen für die Kläger wurmt Moskau, dass jedes in Straßburg gegen Russland verhängte Urteil dem internationalen Ansehen das Landes neuen Schaden zufügt.

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