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Die Gewerkschaften und das Bundesarbeitsministerium sind gegen eine Anhebung der Verdienstgrenze von 450-Euro-Jobs.

© Jens Büttner/dpa

Minijobs: Arbeitgeber für Anhebung der 450-Euro-Grenze

Wenn der Mindestlohn steigt, sinkt die Stundenzahl von Minijobbern. Soll das so sein? Arbeitgeber und FDP wollen die Verdienstgrenze der 450-Euro-Jobs anheben.

Der Leiter der Minijob-Zentrale, Erik Thomsen, hat sich für eine höhere Einkommensgrenze von Minijobs ausgesprochen. „Im Bereich der Sozialversicherungen werden viele Größen regelmäßig angepasst. Es wäre systemgerecht, wenn auch die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben würde“, sagte Thomsen den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Samstag). Thomsen spricht am Montag als Sachverständiger bei einer Anhörung im Bundestag, bei der es um eine mögliche Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs geht.

Die FDP-Fraktion hatte einen Gesetzesentwurf eingebracht und will die Obergrenze für die bisherigen 450-Euro-Jobs an die Entwicklung des Mindestlohns koppeln. Ab Januar 2019, wenn der Mindestlohn auf 9,19 Euro steigt, dürfen Minijobber nur noch 49 Stunden pro Monat arbeiten. Derzeit sind es 51 Stunden. Beim Start des Mindestlohns mit 8,50 Euro waren es dem Bericht zufolge 53 Stunden im Monat.

„Bleibt die Entgeltgrenze unverändert, führt der steigende Mindestlohn dazu, dass zur Verfügung stehende Arbeitszeit sinkt“, betonte Thomsen. Minijobber müssten dann womöglich dieselbe Arbeit in weniger Zeit schaffen. Der FDP-Sozialexperte Pascal Kober sagte den Funke-Zeitungen, die Erhöhung der Verdienstgrenze sei „ein Gebot der Fairness“.

Arbeitgeber sind für die Anhebung, Gewerkschaften dagegen

Die Arbeitgeber befürworten ebenfalls eine Anhebung der Einkommensgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro im Monat. Der Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion verfolge das richtige Ziel, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände für eine Bundestagsanhörung an diesem Montag. Statt ihre Arbeitszeit ungewollt zu reduzieren, könnten Minijobber damit an allgemeinen Gehaltssteigerungen durch einen höheren Verdienst teilhaben.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hingegen bezeichnet den Vorstoß in seiner Stellungnahme als „ökonomisch falsch, arbeitsmarktpolitisch schädlich und gesellschaftspolitisch rückständig“. Eine weitere Ausweitung der Minijobzone würde den Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt verschärfen. Der DGB befürchtet eine Zunahme der Minijobber um weitere 500.000 Arbeitnehmer. Sie könnten in einen Minijob gedrängt werden, da ihr Einkommen derzeit nur knapp über der bisherigen Grenze liege.

Das Bundesarbeitsministerium hatte einer Anhebung der 450-Euro-Grenze eine Absage erteilt. Maßgabe sei immer gewesen, eine Ausweitung der Minijobs zu begrenzen. Ziel sei, möglichst viele Menschen in volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, auch im Hinblick auf die Altersabsicherung.

Etwa sieben Millionen Minijobber in Deutschland

Laut dem dritten Quartalsbericht der Minijob-Zentrale, der den Funke-Zeitungen vorliegt, gibt es derzeit im gewerblichen Bereich rund 6,7 Millionen Minijobber. Sie arbeiten vor allem im Handel und in der Gastronomie. In Privathaushalten sind noch einmal 300.000 Minijobber beschäftigt.

Der 2015 eingeführte Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Das führt dazu, dass Minijobber immer kürzer arbeiten können, bis die Verdienstgrenze erreicht ist. Zuletzt war die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte 2013 von 400 auf 450 Euro erhöht worden. (epd, dpa)

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