zum Hauptinhalt
Abstimmung per Hand, in der 154. Sitzung Deutscher Bundestag im Reichstag in Berlin, Thema: staatliche Hilfen in der Corona-Krise.

© DAVIDS/Sven Darmer

Milliarden für Coronavirus-Hilfspaket: So will der Bundestag die Folgen der Covid-19-Pandemie abfedern

Der Bundestag hat ein beispielloses Paket mit Maßnahmen verabschiedet. Wie diese genau aussehen und wen sie betreffen, lesen Sie hier im Überblick. 

Der Stopp des öffentlichen Lebens lässt nicht nur Unternehmen um ihre Existenz bangen, sondern auch einzelne Bürger, die die Miete nicht mehr aufbringen können. Kultur- und Sozialeinrichtungen stehen unter Druck und Betriebe fürchten, ihr Personal wegen fehlender Maßnahmen nicht mehr zahlen zu können. Daher hat der Bundestag folgende Maßnahmen beschlossen.

Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen müssen, sollen in Zukunft vom Bund entschädigt werden.
Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen müssen, sollen in Zukunft vom Bund entschädigt werden.

© imago/Westend61

  • Kurzarbeit:Wegen der Corona-Krise ist es nun leichter geworden, Kurzarbeit zu beantragen. Wenn ein Betrieb für zehn Prozent der Beschäftigten keine Arbeit mehr hat, kann er Kurzarbeit beantragen. Früher musste ein Drittel der Mitarbeiter betroffen sein.Für die ausgefallene Arbeitszeit bekommen Beschäftigte grundsätzlich 60 Prozent ihres Nettogehalts. Haben sie Kinder, sind es 67 Prozent. Arbeitgeber bekommen die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter erstattet. Je nach Branche werden die Kurzarbeitsbezüge vom Arbeitgeber aufgestockt.  Das Arbeitsministerium geht davon aus, dass zusätzlich 1,15 Millionen Menschen Kurzarbeit beantragen werden und rechnet mit Mehrausgaben von rund zehn Milliarden Euro.  
  • Mieterschutz:Bürgern, denen das Einkommen wegbricht und die deshalb ihre Miete nicht bezahlen können, werden durch das Maßnahmenpaket des Bundestags geschützt: Wohnungen oder gepachtete Räume dürfen nicht aufgrund von Mietschulden im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. Juni gekündigt werden. Strom, Wasser oder das Telefon werden dank einer Sonderregelung ebenfalls nicht abgestellt. Bisher war es so, dass ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden konnte, wenn ein Mieter zwei Monate lang nicht zahlt. 
  • Familien: Brechen einer Familie die Einnahmen wegen der Coronavirus-Pandemie weg, soll in Zukunft auf verschiedenen Wegen geholfen werden: So wird die Zahlung des maximalen Kinderzuschlags von 185 Euro monatlich bei Betroffenen um ein halbes Jahr verlängert. Bei der Prüfung zum Zuschlag ist künftig nur der letzte Monat entscheidend, nicht das vergangene halbe Jahr. Damit können auch Familien, die normalerweise besser verdienen, aber im März Verdienstausfälle hatten, bereits im April die Gelder in Anspruch nehmen.Wenn Eltern nicht arbeiten können, weil sie aufgrund von geschlossenen Schulen und Kindergärten keinerlei Betreuung für ihre Kinder mehr haben, erhalten sie zukünftig Unterstützung und werden über das Infektionsschutzgesetz  entschädigt. Bis zu sechs Wochen lang erhalten sie 67 Prozent ihres Verdienstausfalls - maximal 2.016 Euro. 
  • Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige: Insgesamt 50 Milliarden Euro stehen für Personen oder Firmen dieser Gruppe für maximal fünf Monate bereit. Dazu gehören Einmalzahlungen für drei Monate bis 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten. Hat ein Unternehmen bis zu zehn Beschäftigte, steigt der Höchstbetrag auf 15.000 Euro für drei Monate. Das Geld aus diesem Topf soll zum Beispiel Künstlern und Kreativen helfen, laufende Mieten, Kredite oder Leasingraten weiter bezahlen zu können.  
  • Grundsicherung: Auch Lockerungen bei der Grundsicherung sollen allen, die wegen der Krise in Finanznöte geraten, etwas Luft verschaffen. Zeitlich befristet wird für sechs Monate die Vermögensprüfung ausgesetzt. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen nicht angetastet werden muss, solange es nicht erheblich ist. Die Selbstständigkeit kann dabei weiterlaufen und es ist nicht nötig, sich arbeitslos zu melden. Alleinstehende erhalten monatlich aktuell 432 Euro, hinzu kommen Gelder für Miete und Heizkosten. Mittel für das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung werden um rund 7,7 Milliarden Euro aufgestockt.
Malgorzata Exner, Fachärztin, bereitet in der Corona-Notaufnahme des Städtischen Klinikum Dresden ein Patientenzimmer vor. Die Notaufnahme bietet einen separaten Bereich für die Aufnahme von Patienten mit einem begründeten Corona-Verdachtsfall.
Malgorzata Exner, Fachärztin, bereitet in der Corona-Notaufnahme des Städtischen Klinikum Dresden ein Patientenzimmer vor. Die Notaufnahme bietet einen separaten Bereich für die Aufnahme von Patienten mit einem begründeten Corona-Verdachtsfall.

© Sebastian Kahnert/dpa

Das Maßnahmenpaket beinhaltet auch neun bis zehn Milliarden Euro für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und niedergelassene Ärzte. Außerdem soll die Verwaltung vereinfacht werden und die Bürokratie zusammengestrichen. Das Ziel: Zeit für die Behandlung von Patienten gewinnen

  • Krankenhäuser:Die Kliniken erhalten auf mehreren Wegen mehr Geld, damit sie weiterarbeiten können. 560 Euro pro Tag gibt es für jedes Bett, das Kliniken für Corona-Patienten frei halten, indem sie planbare Behandlungen verschieben. Die Regelung gilt bis 30. September. Für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett bekommen Kliniken einen Bonus von 50.000 Euro. Für Schutzausrüstungen gibt es pro Patient zunächst vom 1. April bis zum 30. Juni einen Zuschlag von 50 Euro. Die Kliniken können für dieses Jahr außerdem mehr Fixkosten geltend machen. Auch für die Pflege in den Krankenhäusern gibt es mehr Geld. Der Satz pro Belegungstag wird um rund 38 Euro auf 185 Euro erhöht und von den Krankenkassen finanziert. Reha-Kliniken, die nicht oder nur schwach belegt sind, wird ein Teil der entgangenen Einnahmen erstattet. 
  • Pflegeeinrichtungen:Mehrausgaben durch die Corona-Krise, etwa für Schutzausrüstungen oder zusätzliches Personal, werden von den Pflegekassen erstattet. Wenn etwa Tagespflegeeinrichtungen vorübergehend geschlossen werden müssen oder nur noch wenige Menschen betreuen, werden diese Einnahmeverluste - sofern sie sich auf die Coronavirus-Pandemie zurückführen lassen - ebenfalls ausgeglichen. Pflege- und Betreuungskräfte können dann in anderen Einrichtungen beschäftigt werden. Die Vorschriften zur Personalausstattung in Heimen werden gelockert: Wenn Personalschlüssel oder die Fachkraftquote nicht eingehalten werden können, etwa weil Fachkräfte nicht zur Arbeit kommen können, führt dies nicht zu geringeren Vergütungen für die Träger. 
  • Arztpraxen:Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten erhalten Ausgleichszahlungen, wenn sie weniger Patienten und dadurch deutliche Umsatzminderungen haben. Die Krankenkassen erstatten den Kassenärztlichen Vereinigungen außerordentliche Maßnahmen, die durch die epidemische Notlage erforderlich werden, wie etwa Fieberambulanzen. 
  • Arbeitskräfte:Junge Leute, etwa Medizinstudentinnen oder Pflegeschüler, die in Kliniken und Heimen einspringen, sollen dadurch keine Nachteile beim Bezug von BAföG-Leistungen haben.

(mit Agenturmaterial)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false