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Mehr Geld für die Schiene? Die Linke bezweifelt das.

© Bernd Weißbrod/picture alliance/dpa

Update Exklusiv

Mehr Investitionen in die Schiene?: Bundesrechnungshof kritisiert Ampel-Haushalt

Die Ampel will mehr Geld in die Schiene als in die Straße stecken. Das gelingt aber nur mit einem Rechentrick, meint die Linke und erhält Zustimmung.

Es ist eines der zentralen Versprechen der Ampel-Koalition: Um die Verkehrswende umzusetzen, wollen SPD, Grüne und FDP mehr in die Schiene als in die Straße investieren. Der Linken-Haushälter Victor Perli wirft Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) und der Ampel jedoch vor, das Ziel 2023 nur mithilfe eines Rechentricks zu erreichen. Unterstützung erhält Perli nun vom Bundesrechnungshof.

Konkret geht es um die Planungskosten für neue Straßen und Schienen. Während diese beim Schienenbau zu den Investitionskosten gezählt werden, sind die Planungskosten der bundeseigenen Autobahn GmbH im Bundeshaushalt als Teil der Verwaltungskosten aufgeführt.

Auf Anfrage von Perli kritisiert dies nun auch der Bundesrechnungshof. „Uns ist keine Definition bekannt, nach der im Bundesfernstraßenbau Planungsleistungen nicht zu den Investitionsausgaben zählen sollten“, heißt es in dem Antwortschreiben, das Tagesspiegel Background exklusiv vorliegt.

Sieht kaum Fortschritte bei der Verkehrswende: der Linken-Haushälter Victor Perli.

© Fabian Sommer/picture alliance/dpa

Die Bonner Rechnungsprüfer:innen verweisen in ihrer Antwort auf das Haushaltsgrundsätzegesetz und die Bundeshaushaltsordnung. Demnach müssten die Baunebenkosten für alle Verkehrsträger als Teil der Baumaßnahmen gezählt werden. „Es sprechen also gute Gründe dafür, die Planungsleistungen Dritter für Bundesfernstraßenmaßnahmen künftig bei den Investitionsausgaben der Autobahn GmbH (…) zu veranschlagen“, heißt es weiter.

Allein 1,94 Milliarden Euro für den Ladesäulenausbau

„Hier ist ein knallharter Rechentrick aufgeflogen, um den Bruch eines Koalitionsversprechens zu vertuschen“, sagte Perli Tagesspiegel Background. Damit müsse Schluss sein. „Im nächsten Bundesetat müssen die Planungskosten der Autobahn korrekt eingestellt werden. Und die Investitionen in die Schiene müssen endlich wirklich höher sein, als die in die Straße.“

Nach Berechnungen Perlis investiert der Bund 2023 in die Straße tatsächlich 11,32 Milliarden, in die Schiene nur 10,62 Milliarden Euro. Hierfür hat der Linken-Politiker bei der Straße neben den Planungskosten von rund 820 Millionen Euro auch Zuschüsse von 1,94 Milliarden für den Ladesäulen-Ausbau einbezogen. Nicht berücksichtigt wurden hingegen Kaufprämien für E-Autos, das Dienstwagenprivileg sowie andererseits Zuschüsse für den Zugbetrieb.

Von Rechentricks zugunsten der Straße könne keine Rede sein, teilte das Verkehrsministerium auf Anfrage mit. In Wirklichkeit gebe der Bund für den Verkehrsträger Schiene weitaus mehr Geld aus, als für den Verkehrsträger Straße. Das Haus von Minister Wissing möchte nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Zuschüsse für den Betrieb berücksichtigt wissen: „Entscheidend ist alleine, wieviel Geld insgesamt für den einen und den anderen Verkehrsträger ausgegeben wird“. Und da seien die Fakten eindeutig.

Gerade in den letzten Jahren seien zahlreiche Förderprogramme für die Schiene neu entstanden oder deutlich angehoben worden. „Dies wird bei der Kritik, die die Opposition an uns heranträgt, außer Acht gelassen.“ Allein über die wichtigsten Investitions- und Förderprogramme würden in diesem Jahr mehr als 21 Milliarden Euro in die Schiene fließen.

Das Verkehrsministerium erwägt jedoch, die Planungskosten für die Straße zukünftig bei den Investitionen zu veranschlagen. Die jetzige Regelung sei bei der Etablierung der bundeseigenen Autobahn GmbH gewählt worden, um eine Vergleichbarkeit mit Vorjahren zu gewährleisten. Vor der Reform trugen die Länder die Planungskosten. „Der negative Nebeneffekt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zwischen den Investitionen in die Straße und in die Schiene wurde damals nicht gesehen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. „Wir werden eine Veränderung der Veranschlagung prüfen.“

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