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Bayerischen Gebirgsschützen ziehen zu einem Gottesdienst.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Update

Männer-Vereine sollen Steuervorteile verlieren: CSU stellt sich gegen Plan von Finanzminister Scholz

Bundesweit gibt es Olaf Scholz zufolge hunderte Vereine, die Frauen ausschließen. Er will daher das Gemeinnützigkeitsrecht ändern. Die CSU ist dagegen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will reinen Männer-Vereinen die Gemeinnützigkeit entziehen. "Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen", sagte Scholz der "Bild am Sonntag".

"Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht", sagte der SPD-Politiker. "Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig." Es gebe "deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen", führte Scholz aus. Er kandidiert gemeinsam mit Klara Geywitz für den SPD-Vorsitz.

Die CSU lehnt die diese Pläne strikt ab. „Vereine steuerlich zu benachteiligen, weil sie sich mit ihrem Angebot nur an Frauen oder nur an Männer wenden, ist grundfalsch“, sagte Generalsekretär Markus Blume am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in München.

CSU: „Absurd, Vereine nach Genderaspekten in Gut und schlecht einzuteilen“

„Ich frage mich: Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesangsvereinen, dem Katholischen Frauenbund, Burschenvereinen oder Frauenselbsthilfegruppen? Es ist absurd, unsere Vereine nach Genderaspekten in Gut und Schlecht einzuteilen“, betonte Blume. Wer so Politik mache, ignoriere die kulturelle Vielfalt der Vereine. „Gleichberechtigung ist ein wichtiges Anliegen, dieser Vorstoß hilft dabei nicht.“

Mit dem Thema hatte sich auch schon der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung im Jahr 2017 befasst (Az.V R 52/15): Demnach war eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte, nicht gemeinnützig. Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen können, teilte das Gericht damals mit.

Damals hieß es, dass die Entscheidung sich auch auf andere Vereine auswirken könnte. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist Voraussetzungen für Steuervorteile. Der Bundesfinanzhof erklärte damals, die Entscheidung könne sich auch auf Vereine auswirken, die wie etwa Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre „Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen“. (AFP, dpa)

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