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„Ein Leben ohne Risiko wäre keines. Zumindest kein freies“. schreibt Wolfgang Kubicki.

© imago/photothek

FDP-Vize zum Schäuble-Interview: „Lebensschutz ist nicht absolute Staatsaufgabe“

Der Rechtsstaat muss alles tun, um das menschliche Leben zu schützen. Aber er kann den Bürgern nicht das selbstgewählte Lebensrisiko nehmen. Ein Gastbeitrag.

Wolfgang Schäuble hat mit seinem Interview polarisiert. Er sagte sinngemäß, dass in unserem Rechtsstaat nicht alles staatliche Handeln dem Schutz des Lebens unterworfen werden müsse. Wenn es einen absoluten Wert unserer Verfassung überhaupt gebe, dann sei es die Menschenwürde. Der Bundestagspräsident hat damit absolut Recht.

Selbstverständlich erwächst aus Art. 2 Abs. 2 GG die staatliche Verpflichtung, Leben zu schützen. Im Gegensatz zu Artikel 1 Abs. 1 GG findet jedoch bei allen anderen Grundrechten immer eine Abwägung statt. Die Bestrafung der Holocaustleugnung zum Beispiel ist ein gesetzlicher Eingriff ins Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Das Versammlungsrecht oder das Recht auf Freizügigkeit können zeitweise durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden. Und logischerweise ist der gesetzlich geregelte „finale Rettungsschuss“ ein staatlicher Eingriff in Art. 2 Abs. 2 GG. Der Anspruch auf menschenwürdige Behandlung durch den Staat kann hingegen zu keinem denkbaren Zeitpunkt durch gesetzliche Maßnahmen in Frage gestellt werden.

Lebensschutz ist also nicht absolute Staatsaufgabe. Der demokratische und freiheitliche Staat könnte dies auch gar nicht leisten. Wollte er das, müsste er jede Gefahrenquelle für das menschliche Leben ausschalten.

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Jedes Jahr sterben 20.000 bis 40.000 Menschen an einem Krankenhauskeim in den Kliniken. Niemand würde deshalb auf die Idee kommen, daraufhin Krankenhäuser zu schließen. Jedes Jahr sterben über 3.000 Menschen im Straßenverkehr – und trotzdem wird diese Mobilität nicht verboten.

Jedes Jahr gibt es rund 10.000 tödliche Unfälle im Haushalt. Und der Staat tut nichts. Wollte der Staat sämtliche Lebensrisiken tilgen, müsste er seine Bürgerinnen und Bürger aseptisch sicher einsperren, ihnen ausreichend möglichst ausgewogene Verpflegung verabreichen – und selbst dann ist nicht ausgeschlossen, dass Menschen sterben.

In der Corona-Krise findet eine Verlagerung des Todesgefahr statt

Das Gegenteil macht der Staat aber bisweilen selbst: Es werden im staatlichen Auftrag Soldaten in einen Einsatz geschickt, bei dem sie sterben können. Sie verteidigen unsere Freiheit. Polizeibeamtinnen und -beamte üben einen Beruf zur Aufrechterhaltung unserer Rechtsordnung aus, der tödlich enden kann.

Und auch in der Corona-Krise findet bereits jetzt eine Verlagerung der Todesgefahr statt. Vor ein paar Tagen erklärte UNO-Generalsekretär António Guterres, dass durch die erwartete weltweite Rezession die Kindersterblichkeit in ärmeren Regionen ansteigen und es auch mehr Hungertote geben wird. Um es zugespitzt zu sagen: Der Lockdown wird möglicherweise bei uns Leben retten, während er am anderen Ende der Welt Leben gefährdet.

Damit das klar ist: Der freiheitliche Rechtsstaat muss alles Mögliche und Vertretbare dafür tun, dass das menschliche Leben geschützt wird. Er muss dafür sorgen, dass es eine gute Krankenversorgung gibt.

Aber er kann seinen Bürgerinnen und Bürgern niemals das allgemeine oder auch selbstgewählte Lebensrisiko abnehmen. Zur Freiheit des Lebens gehört auch immer die Entscheidung, welches Risiko jeder Einzelne zu tragen bereit ist. Ein Leben ohne Risiko wäre keines. Zumindest kein freies.

Wolfgang Kubicki

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