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Bundesgesundheitsminister Lauterbach bei einem Termin in Berlin.

© Michael Kappeler/dpa

Update

Lauterbach erwartet keinen Ampel-Streit: Süd-Länder und NRW drängen Bund zu umfassendem Corona-Paket

Die Option für schärfere Pandemie-Maßnahmen sei notwendig, sagt ein Länder-Quartett. Auch der Ruf nach Planungssicherheit für eine vierte Impfung wird laut.

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen drängen den Bund angesichts einer drohenden Corona-Welle im Herbst, schnell die gesetzlichen Voraussetzungen für schärfere Schutzmaßnahmen zu schaffen. Die Ampel müsse noch vor der Sommerpause eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, heißt es in einem Beschlussentwurf der vier Länder für die Konferenz der Gesundheitsminister in dieser Woche.

Dies sei nötig, um auf einen Anstieg der Infektionen im Herbst mit geeigneten Gegenmaßnahmen reagieren zu können. „Dazu zählen insbesondere Maskenpflicht in Innenräumen, 3G/2G-Zugangsregeln, Testpflichten, Personenobergrenzen und Kontaktbeschränkungen“, heißt es in dem Vorschlag der vier Länder, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die drei unionsgeführten Länder und das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg pochen zudem darauf, dass sie bei der Beratung des Gesetzes einbezogen werden. Der Bund müsse schnell rechtliche, finanzielle und organisatorische Planungssicherheit schaffen.

Unterdessen betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass er von einer raschen Verständigung in der Ampel-Koalition über den weiteren Kurs bei Corona-Schutzmaßnahmen ausgehe.

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Mit Blick auf das Ende Juni erwartete Gutachten eines Sachverständigenrates zu den bisherigen Vorkehrungen sagte der SPD-Politiker am Dienstag in der ARD: „Ich glaube, wir werden einen guten Kommissionsbericht bekommen. Wir werden uns dann sehr schnell einigen. Das Drama, auf welches jetzt alle warten, wird ausbleiben.“ Dann fügte er an: „Und wir werden also für den Winter viel besser gerüstet sein, als es der ein oder andere jetzt vermutet.“

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Später wiederholte er seine Empfehlung für eine vierte Impfung gegen das Coronavirus für ältere Menschen. „Im Sommer wird es viele Infektionen geben. Daher sollten Ü60-Jährige eine 4. Impfung mit ihrem Hausarzt besprechen“, schrieb Lauterbach auf Twitter.

Die jetzigen Regelungen im Infektionsschutzgesetz laufen am 23. September aus. Kostenlose Bürgertests sind vorerst bis einschließlich 29. Juni geregelt. Bis zum 30. Juni wird das Gutachten des Sachverständigenausschusses erwartet. Der Bundestag geht laut Sitzungskalender am 8. Juli in die Sommerpause und kommt dann erst in der Woche ab 5. September wieder zusammen.

Klärung zu vierter Impfung gefordert

Die Gesundheitsminister aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen fordern nun unter anderem, die Corona-Testverordnung über Ende Juni hinaus „sachgerecht“ zu verlängern. „Es bedarf auch weiterhin kostenfreier und unbürokratischer Testmöglichkeiten, um insbesondere den Schutz im Umfeld von Einrichtungen für vulnerable Personen und Gruppen sicherzustellen“, heißt es in einem Beschlussentwurf.

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Die Länder drängen vor der Ministerkonferenz in Magdeburg ab Mittwoch auch darauf, rasch zu klären, ob es eine allgemeine Empfehlung für eine vierte Impfung geben soll. Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung bisher nur für Menschen ab 70 Jahren.

[Lesen Sie zudem: BA.4 und BA.5 übernehmen – Für wen eine vierte Impfung jetzt sinnvoll ist (T+)]

Der Bund soll zudem zusammen mit den Länder planen, wie im Herbst und Winter geimpft werden soll. Berlin müsse sicherstellen, dass genügend Impfstoff beschafft wird.

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Darüber hinaus müsse der Bund den Ländern wieder bei der Finanzierung der staatlichen Impfstrukturen wie Impfzentren unter die Arme greifen. Bei der Vorbereitung einer neuen Impfkampagne müsse auch eine mögliche Influenzawelle mitbedacht werden.

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen fordern die Bundesregierung daneben auf, die Krankenhäuser für die erwartete nächste Welle zu rüsten. Es müsse zum Beispiel finanzielle Anreize geben, um Personal zu halten und neues zu gewinnen. „Auch die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser muss durch Bundesrettungsschirme erneut in Aussicht gestellt werden, sollte sich die Versorgungslage in den Krankenhäusern erneut zuspitzen.“ (dpa)

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