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Flüchtlinge nahe der türkisch-syrischen Grenze im Oktober 2019. Ankaras Armee griff dort die Rojava genannte kurdische Autonomieregion an.

© Delil SOULEIMAN / AFP

Kurdenregion in Syrien: Bundestags-Gutachten warnt vor türkischem Umsiedlungsplan

Die Türkei will Flüchtlinge in Nordsyriens Kurdenregion ansiedeln. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags sei dies "nur in den engen Grenzen" zulässig.

Die von der türkischen Regierung angekündigte Umsiedlung syrischer Flüchtlinge in die kurdische Autonomiezone wäre „nur in den engen Grenzen“ zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten, das dem Tagesspiegel vorliegt.

"Ohne gezielte Veränderung der demografischen Struktur"

Ankara hatte 2019 erklärt, nach dem Einmarsch in Nordsyriens Kurdenregion bis zu zwei Millionen in der Türkei lebende Männer, Frauen und Kinder umsiedeln zu wollen. Dies verstoße dem Gutachten zufolge gegen internationales Recht, wenn keine Gefahr für „die Sicherheit der Bevölkerung oder zwingende militärische Gründe“ vorlägen. Beobachter wiesen zuletzt darauf hin, dass die syrischen Kurden die Türkei weder angegriffen noch bedroht hätten. Die Bundesregierung sprach davon, eine Rückkehr syrischer Flüchtlinge nur unterstützen zu wollen, wenn sie „ohne gezielte Veränderung der demografischen Struktur vor Ort“ erfolge, wie es im Gutachten heißt.

Türkische Soldaten in Afrin. Die syrische Kurdenprovinz war 2018 besetzt worden.
Türkische Soldaten in Afrin. Die syrische Kurdenprovinz war 2018 besetzt worden.

© Lefteris Pitarakis/AP/dpa

Den Wissenschaftlichen Dienst um Einschätzung gebeten, hatte die Abgeordnete Evrim Sommer (Linke). Sie sagte am Dienstag: „Das Gutachten zeigt, dass die Pläne des Erdogan-Regimes, in die Türkei geflüchtete Syrerinnen und Syrer geschlossen nach Nordostsyrien umzusiedeln, aus menschenrechtlicher, flüchtlingsrechtlicher und besatzungsrechtlicher Perspektive gegen international gültige Rechtsnormen verstößt.“ Die Bundesregierung dürfe „die Kriegspartei Türkei“ dabei nicht unterstützen, sagte Sommer. „Alles andere wäre Beihilfe zu einer völkerrechtswidrigen, ethnischen Massenvertreibung der ortsansässigen kurdischen Bevölkerung, was als Kriegsverbrechen anzusehen wäre.“ Das verlange auch den Stopp deutscher Waffenlieferungen an den Nato-Partner Türkei.

IS-Kämpfer aus Deutschland in der Türkei

Ankara unterstützt im Syrienkrieg diverse Aufständische gegen Herrscher Baschar al Assad. Dennoch eroberte die türkische Regierung in Absprache mit Assads Schutzmacht Russland syrische Kurdengebiete. Allerdings monieren Vertreter Ankaras auch, dass Europa sie mit ausgereisten Dschihadisten allein lasse. In der Türkei sind nach wie vor Kämpfer des "Islamischen Staates" (IS) gefangen, die aus Deutschland stammen. Seit Oktober 2019 hat die Türkei, auch das ging aus einer Antwort auf Anfrage der Abgeordneten Sommer hervor, die Türkei sieben Männer und Frauen des IS und ihre insgesamt zehn Kinder nach Deutschland abgeschoben.

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