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Gesundheitsminister Gröhe will, dass schwangere Frauen auch in Privatkassen vor Verdienstausfall geschützt sind.

© dpa

Gesundheitsminister will mehr Mutterschutz: Krankengeld auch für Schwangere in Privatkassen

Krankengeld für Schwangere und Wöchnerinnen gibt es bisher nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesundheitsminister Hermann Gröhe will das ändern.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe will die privaten Krankenversicherungen (PKV) zu einer Ausweitung des Krankengeldanspruchs für selbständige Frauen verpflichten. Im Falle einer Schwangerschaft sollen PKV-Versicherte künftig ebenso wie gesetzlich Versicherte ihre Verdienstausfälle rund um die Geburt von Kindern kompensieren können – und zwar 14 Wochen lang, von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt.

"Eine problematische Schutzlücke"

Bisher gebe es in der PKV keine Produkte für „einen angemessenen Ausgleich in diesem Zeitraum“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt. Dies stelle „eine aus sozialpolitischer Sicht problematische Schutzlücke dar.“ Mit der Änderung komme der Gesetzgeber seinem besonderen Schutzauftrag für Schwangere und Mütter mit ihren Kindern nach, der auch für Privatversicherte gelte.

Bedingung für die Zahlung ist, dass die Selbständigen zuvor auch eine private Krankengeldversicherung abgeschlossen haben. Bisher ist in den entsprechenden Offerten jedoch kein Mutterschutz enthalten, da Schwangerschaft nicht als Krankheit gilt. Das soll sich nun ändern. Die Kosten sollten, so heißt es in dem Entwurf, „gleichmäßig auf alle Versicherten des jeweiligen Kollektivs verteilt“ werden.

PKV warnt vor Missbrauch

Beim PKV-Verband gibt man sich kooperativ. "Wir verstehen das sozialpolitische Anliegen", sagte Geschäftsführer Stefan Reker dem Tagesspiegel. Allerdings würde durch die geplante Gesetzesänderung eine neue Leistung rückwirkend in private Versicherungsverträge eingeführt, die dort nicht einkalkuliert sei.

"Zumindest sollte ausgeschlossen werden, dass jemand eine solche Tagegeldversicherung erst abschließt, wenn der Bedarfsfall bereits vorliegt", forderte Reker. Denn das, so der PKV-Sprecher, wäre dann "ein Missbrauch auf Kosten der Versichertengemeinschaft".

Verbesserung auch für Selbständige in der GKV

Die Änderung soll vom Bundestag Mitte Februar zusammen mit dem geplanten Heil- und Hilfsmittelgesetz beschlossen werden. Zu den weiteren Anhängen gehört zudem eine Änderung für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie sollen künftig auch die Möglichkeit erhalten, Beiträge zurückerstattet zu bekommen - wenn sich herausstellt, dass sie aufs Jahr gerechnet tatsächlich weniger Einkommen erzielt haben als angenommen.

Bisher werden die Beiträge für gesetzlich versicherte Selbstständige im Folgejahr einfach nur am jeweils letzten Steuerbescheid bemessen. An die umstrittene Mindestbemessungsgrenze für Selbständige, von der sich viele überfordert fühlen, wagt sich die Koalition dagegen nicht heran. Sie liegt derzeit bei 2231,25 Euro - egal wieviel die Versicherten verdient haben,

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