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Viktor Orban wurde vor einem Jahr als ungarischer Regierungschef wiedergewählt.

© John Thys/Pool via REUTERS/File Photo

Klage gegen Orban-Gesetz?: Hofreiter fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Soll sich Deutschland einer Klage gegen ein umstrittenes ungarisches Anti-LGBTIQ-Gesetz anschließen? Die Frage ist zwischen Auswärtigem Amt und Kanzleramt umstritten.

Am 6. April läuft für die Bundesregierung eine Frist für eine mögliche Klage gegen ein ungarisches Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homo- und Transsexualität ab. Nach der Meinung des Vorsitzenden des Europaausschusses im Bundestag, Anton Hofreiter (Grüne), sollte die Bundesregierung diese Frist nicht ungenutzt verstreichen lassen. Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr gegen das Gesetz geklagt.

Seit Juli 2021 sind in Ungarn Publikationen, die nicht heterosexuelle Beziehungen darstellen, verboten, wenn sie Kindern zugänglich sind. Die EU-Kommission hatte ihre Klage damit begründet, dass das Gesetz der nationalkonservativen Regierung in Budapest einer Diskriminierung von Minderheiten auf Grundlage ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität gleichkomme. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen sprach seinerzeit von einer „Schande“.

Inzwischen haben sich neun EU-Mitgliedstaaten der Klage der Brüsseler Behörde angeschlossen: Österreich, Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal und Spanien. Auch der Rechtsausschuss des Europaparlaments sprach sich zuletzt mehrheitlich dafür aus, die Klage gegen das Gesetz des ungarischen Regierungschefs Viktor Orban vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu unterstützen.

„Es ist gut, dass die EU-Kommission gegen Ungarns Anti-LGBTIQ-Gesetz klagt“, sagte Hofreiter dem Tagesspiegel. „Es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn sich Deutschland anderen europäischen Staaten anschließt und der Klage beitritt“, sagte der Grünen-Politiker weiter. „Die Bundesregierung darf die Frist zum Klagebeitritt nicht verstreichen lassen“.

Hofreiter begründete seine Forderung damit, dass Ungarn seit Jahren europäisches Recht und europäische Werte missachte. „Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben“, forderte er. Europa könne nur dann stark nach außen agieren, „wenn es seine Werte nach innen wahrt“.

Nach Informationen des Tagesspiegels befürwortet es das Auswärtige Amt, dass sich Deutschland einer Klage gegen das ungarische Anti-LGBTIQ-Gesetz anschließt. Im Kanzleramt steht man einem solchen Schritt hingegen offenbar skeptisch gegenüber.

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