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Ein Arzt läuft durch den Flur der Notaufnahme in einem Krankenhaus in Frankfurt am Main (Symbolbild).

© dpa / Fabian Sommer

Kirchliche Klinik reicht Klage ein: Werden kommunale Krankenhäuser bevorzugt?

Vor der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach drohen diverse Prozesse um die Finanzierung der Kliniken. Nach Berlin gibt es nun auch einen Streit in Frankfurt am Main.

Bundesweit streiten Klinikleiter wegen der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Krankenhausreform – nun verkomplizieren Wettbewerbsklagen die Lage. Nachdem die Berliner DRK-Kliniken den Berliner Senat wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße verwaltungsrechtlich belangen und ihren Fall zudem vor Kontrolleure der EU-Kommission bringen wollen, gibt es nun auch ein Verfahren in Hessen.

In Frankfurt am Main reichte der christliche Klinikverbund Agaplesion am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht eine Unterlassungsklage gegen die Stadt ein. In dem Verfahren solle geklärt werden, teilten die Kläger mit, ob der zuletzt aus der Stadtkasse erfolgte „Finanzausgleich“ in Höhe von 47 Millionen Euro rechtens war. Mit dem Geld habe das kommunale Varisano-Klinikum in Frankfurt-Höchst sein Defizit begleichen sollen.

„Die ausufernde Querfinanzierung von kommunalen Krankenhäusern durch steuerliche Mittel ist deutschlandweit gängige Praxis“, wirft Agaplesion-Vorstandschef Markus Horneber der Politik vor. Dabei leisteten alle Krankenhäuser einen „elementaren Beitrag für die Gesundheitsversorgung“, also auch die freien, kirchlichen und privaten Kliniken.

Die große Mehrheit der Krankenhäuser stehe wegen höherer Preise für Technik und Medikamente sowie steigender Löhne für das Personal unter Druck, teilte Horneber mit, zumal die Bundesländer in den vergangenen Jahren oft wenig der vorgeschriebenen Investitionen an die Kliniken ausschütteten. Doch nur kommunale, also staatliche Kliniken erhielten Millionenbeträge aus Steuermitteln, um Defizite auszugleichen. Ein 2023 vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken, dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Katholischen Krankenhausverband beauftragtes Rechtsgutachten stufe dies als „Wettbewerbsverzerrung“ ein.

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Krankenhäuser stehen hinter einer Klage gegen das Land Berlin.

Nach Tagesspiegel-Informationen werden auch in Bayern entsprechende Klagen vorbereitet. Dort monieren zwei freie Kliniken, dass die jeweilige Kommune die eigenen Krankenhäuser mit zusätzlichen Millionensummen fördere.

Auslöser des sich abzeichnenden Trends war die Klage der DRK-Kliniken in Berlin: Das Köpenicker Krankenhaus der Kette reichte im August 2023 stellvertretend für 29 nicht-kommunale Kliniken eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ein, weil Berlins Senat die landeseigenen Vivantes-Krankenhäuser mit millionenschweren Defizitausgleichen unverhältnismäßig stark unterstütze. Aus der schwarz-roten Landesregierung gab es dazu wenig Reaktionen, nun will die DRK-Spitze mit dem Fall nach Brüssel gehen. Dort könnte schneller entschieden werden als in einem Verwaltungsrechtsverfahren hierzulande.

Grundsätzlich gelten in der stationären Versorgung zwei Prinzipien: die Trägervielfalt und die duale Finanzierung. Der erste Grundsatz bedeutet, dass die Bundesländer alle für die Versorgung als nötig anerkannten Kliniken weitgehend gleich fördern müssen. Zu solchen als „Plankrankenhäuser“ bezeichneten Kliniken zählen neben den landeseigenen auch freie, konfessionelle und privat betriebene Häuser.

Duale Finanzierung besagt, dass die Länder für Technik und Bauten, die Krankenkassen für Personal und Medikamente aufkommen sollen. Lauterbachs Reform soll Synergien erzeugen, nicht alle Kliniken werden als stationäre Häuser überleben.

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