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Wohnhäuser in Berlin.

© Britta Pedersen / dpa

Exklusiv

Karlsruhe soll Mietendeckel verhandeln: Bundes-FDP drängt Union zur Verfassungsklage

Kaum ist der Mietendeckel beschlossen, wird Kritik laut: Die FDP im Bundestag macht Druck, um gegen das „verfassungswidrige“ Gesetz gerichtlich vorzugehen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hält den vom Berliner Senat beschlossenen Mietendeckel für „offenkundig verfassungswidrig“ und fordert ihre Kollegen aus der Union dazu auf, sich einem Normenkontrollverfahren anzuschließen.

Das geht aus einem Brief des ersten Parlamentarischen Geschäftsführers Marco Buschmann an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor, der dem „Tagesspiegel“ vorliegt. „Signalisieren Sie uns zeitnah, ob Sie bereit sind, das von uns angestrebte Normenkontrollverfahren zu unterstützen“, heißt es in dem Schreiben.

Buschmann kritisiert, es sei mit dem Mietendeckel weiterhin möglich, in bestehende Mietverhältnisse einzugreifen und auch die Bedenken gegen die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin für die Einführung habe nicht aus der Welt geschafft werden können. Der Mietendeckel werde die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht verbessern.

„Vielmehr wird das Problem der hohen Nachfrage und dem zu kleinen Angebot sogar noch verschärft, da Investoren vom Neubau neuer Mietwohnungen sicherlich abgeschreckt werden und aufgrund der gedeckelten Miete die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt wahrscheinlich sogar deutlich zunehmen wird.“

Mieten werden rückwirkend eingefroren

Das Gesetz gilt zunächst für fünf Jahre und soll nach Schätzungen der Stadtentwicklungsverwaltung den Mietern Entlastungen in Höhe von 2,166 Milliarden Euro bringen. Die Kosten für den Landeshaushalt werden im Fünfjahreszeitraum auf 139,5 Millionen Euro geschätzt.

Ab dem Stichtag 18. Juni 2019 werden die Mieten in Berlin rückwirkend eingefroren. Damals hatte der Senat die „Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz“ beschlossen. Der Mietendeckel, der nach grober Schätzung 1,5 Millionen Haushalte in Berlin betrifft, gilt nicht für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, Neubauten (bezugsfertig ab 2014) und Wohnheime. Das Mietenmoratorium ist auf fünf Jahre befristet.

Ab 2022 dürfen Vermieter einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr auf die Nettokaltmiete aufschlagen. Bei der Wiedervermietung einer Wohnung gilt die Vormiete.

Falls diese höher ist, gilt die im Gesetzesentwurf enthaltene Tabellenmiete. Besonders niedrige Mieten unter fünf Euro pro Quadratmeter dürfen bei Wiedervermietung um höchstens einen Euro pro Quadratmeter auf maximal fünf Euro pro Quadratmeter angehoben werden.

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