zum Hauptinhalt
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und der Unionsfraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus kündigten die Klage am Dienstag an.

© dpa

Update

Karlsruhe soll es überprüfen: Unionsfraktion droht mit Verfassungsbeschwerde gegen Ampel-Budget

Ist der Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition rechtens? CDU und CSU erwägen eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Schon das erste Gesetz, das die neue Ampel-Koalition an diesem Donnerstag in den Bundestag einbringen wird, könnte in Karlsruhe landen. Die Union droht der neuen Bundesregierung damit, den an Montag vom Kabinett beschlossenen Nachtragshaushalt für 2021 vor dem Verfassungsgericht prüfen zu lassen.

Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt machten am Dienstag deutlich, dass sie die vollständige Ausschöpfung des Schuldenspielraums im laufenden Etat in Höhe von 240 Milliarden Euro für bedenklich halten.

Die Koalition will davon 60 Milliarden Euro an ungenutzten Kreditermächtigungen dem Energie- und Klimafonds (EKF) zuführen, um damit in den kommenden Jahren staatliche und private Investitionen voranbringen zu können.

Brinkhaus sagte, er halte das Vorgehen der Koalition für bedenklich. Sie wolle Kreditermächtigungen, die zur direkten Bewältigung der Pandemie gedacht seien, „umlabeln“ in eine allgemeine Finanzreserve für Ampel-Vorhaben. Das sei „höchst bedenklich“ und ein „Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik“.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

„Ich kann mir nicht vorstellen, wie das mit der Schuldenbremse zusammenpassen soll“, sagte Brinkhaus. Dobrindt sprach von „Finanzakrobatik“. Er halt einen Normenkontrollantrag in Karlsruhe für nötig, um prüfen zu lassen, ob hier nicht ein „Umgehungstatbestand“ vorliege.

Unabhängig von der juristischen Seite sei es „politisch ein Stück aus dem Tollhaus“, wenn die Koalition einerseits ankündige, ab 2023 die Schuldenbremse wieder einhalten zu wollen, andererseits mit dem Nachtragsetat eine dann nicht mehr mögliche Verschuldung vorziehe.

Die Regierung begründet in ihrem Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt die Nutzung der Kreditermächtigungen – also der Erlaubnis, Schulden in einem bestimmten Umfang aufzunehmen – mit der Notwendigkeit für „konjunkturstützende erhöhte staatliche Investitionen sowie die Förderung privatwirtschaftlicher Investitionen“.

Der Fonds wird bisher vor allem für klimapolitische Zwecke genutzt – nach seiner im Koalitionsvertrag angekündigten Umwandlung in einen Klima- und Transformationsfond sollen auch Digitalisierungsprojekte daraus finanziert werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false