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Corona-Einschränkungen ab 28. Dezember: Tanzenveranstaltungen sind bald in mehreren Bundesländern untersagt. (Symbolbild)

© dpa/Markus Scholz

Kampf gegen die Omikron-Welle: Bundesländer verschärfen Corona-Regeln – was jetzt wo gilt

Nach Weihnachten gelten mancherorts schärfere Kontaktbeschränkungen. In einzelnen Bundesländern gibt es aber Ausnahmen. Der Überblick.

Von Thomas Sabin

Die Weihnachtsfeiertage sind vorüber. In mehreren Bundesländern werden nun am Montag verschärfte Corona-Regeln wirksam. So werden Kontakte im privaten und öffentlichen Leben weiter eingeschränkt.

Ziel der Maßnahme ist es, sich insbesondere gegen die sehr ansteckende Omikron-Variante zu rüsten.

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Manche Bundesländer hatten damit bereits zu Weihnachten begonnen, andere ziehen nun nach. Ab Montag gelten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern strengere Regeln. Am Dienstag folgen weitere Länder.

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Auf diese Maßnahmen hatten sich Bund und Länder verständigt:

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Trotz zuletzt sinkender Fallzahlen gelten von Montag an in ganz Mecklenburg-Vorpommern verschärfte Schutzvorkehrungen. Kinos, Theater, Museen, die Innenbereiche von Zoos, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen müssen flächendeckend geschlossen bleiben.

Bislang galten diese Restriktionen nur in der Mitte und im Osten des Landes. Da aber die Corona-Ampel für das Land über mehrere Tage auf Rot stand und mit der Omikron-Variante eine weitere Infektionswelle erwartet wird, hatte die Landesregierung die Schließungen landesweit verfügt.

Corona-Regeln in Brandenburg

In Brandenburg gilt ab Montag für Geimpfte und Genesene mindestens bis zum 11. Januar bei privaten Treffen drinnen oder draußen eine Obergrenze von zehn Menschen. Wenn in einem Haushalt jemand ohne Corona-Impfung dabei ist, bleiben die bestehenden Regeln unverändert: Zu privaten Treffen dürfen nur bis zu zwei Menschen eines anderen Haushalts hinzukommen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Corona-Regeln in Niedersachsen

Auch in Niedersachsen dürfen sich nur noch Gruppen von bis zu zehn Geimpften und Genesenen treffen - Kinder nicht gerechnet.

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Corona-Regeln in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt ab diesem Montag auch eine Sperrstunde in der Gastronomie von 22.30 Uhr bis 5 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr.

Corona-Regeln in Hamburg

In Hamburg gelten schon seit Heiligabend schärfere Corona-Regeln. In der neuen Eindämmungsverordnung des Senats sind Kontaktbeschränkungen, eine Sperrstunde sowie ein Tanzverbot in Clubs und Diskotheken vorgesehen. Zudem müssen Großveranstaltungen ohne Publikum stattfinden und es gilt die verbindliche 2G-Regel.

An der Tür an einem Ladengeschäft sind Hinweise zu den Coronaregeln ausgeschildert.
An der Tür an einem Ladengeschäft sind Hinweise zu den Coronaregeln ausgeschildert.

© dpa/Christophe Gateau

Außerdem dürfen Ungeimpfte in Hamburg nur mit Personen des eigenen Haushalts und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Auch Geimpfte und Genesene werden dabei mitgezählt.

Für private Zusammenkünfte und Feiern gilt seit Heiligabend eine Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene. Es dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Zudem gilt vom 31. Dezember ab 15 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 9 Uhr ein Feuerwerks- und Böllerverbot auf öffentlichem Grund. Außerdem ist es verboten, Pyrotechnik bei sich zu haben. Im selben Zeitraum gilt ein Ansammlungsverbot. Treffen sind dann in der Öffentlichkeit nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. In der Gastronomie gilt in der Silvesternacht die Sperrstunde ab 1 Uhr am Neujahrstag.

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt hat man die Corona-Regeln schon am 23. Dezember verschärft. So empfiehlt die Landesregierung Geimpften und Genesenen, ihre Kontakte zu reduzieren. Im privaten Umfeld sollen sich demnach ebenfalls nur maximal zehn Menschen treffen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte gilt: Neben dem eigenen Haushalt können sie höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushaltes zusammenkommen. Eine Ausgangssperre in Sachsen-Anhalt gibt es nicht.

Die Landkreise und kreisfreien Städte können am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 Ansammlungsverbote auf bestimmten öffentlichen Plätzen erlassen und weitere Kontaktbeschränkungen beschließen.

Clubs und Diskotheken werden geschlossen. Großveranstaltungen sollen ohne Publikum stattfinden. Die 2G-Regel soll in Handel, Gastronomie und Freizeit weiterhin gelten.

Corona-Regeln in Berlin

In der Hauptstadt werden ab Dienstag (28. Dezember) die Corona-Regeln verschärft. Die neuen Maßnahmen beinhalten Kontakteinschränkungen sowie Versammlungs- und Böllerverboten an beliebten Orten in der Stadt zu Silvester. Größere Veranstaltungen sind in Berlin unter Auflagen jedoch weiterhin erlaubt.

Private Treffen mit mehr als zehn Menschen - und das gilt auch für Geimpfte und Genesene - sind demnach ab Dienstag in Berlin nicht mehr erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.

Ungeimpfte dürfen nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zusammenkommen. Allgemein wird allen empfohlen, sich vor Treffen mit anderen Haushalten zu testen und bei Corona-Symptomen auf Treffen zu verzichten.

[Exklusiv für Abonnenten: Kritische Infrastruktur in der Hauptstadt - So wappnen sich Berlins Behörden für die Omikron-Wand]

Zudem verhängte der Berliner Senat in 53 Bereichen der Stadt ein Böller- und ein Ansammlungsverbot. Hinzu kommen drei reine Verbotszonen für Feuerwerk. Mehr dazu lesen Sie hier.

Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen in Innenräumen und 1000 Menschen im Freien sind verboten. Einen Sonderweg schlägt Berlin bei Kultur- und Sportveranstaltungen ein. Hier dürfen Veranstaltungen mit bis zu 3000 Zuschauern im Freien sowie 2000 Zuschauern in geschlossenen Räumen stattfinden. Dabei gilt 2G-Plus.

Corona-Regeln in Bremen

Ab Dienstag gilt in Bremen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Großveranstaltungen. Zudem gilt auch hier: es dürfen maximal zehn Personen an privaten Feiern und Zusammenkünften teilnehmen. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren.

Für Ungeimpfte gilt weiterhin: Bei privaten Zusammenkünften dürfen sie nur mit dem eigenen Hausstand und zwei weiteren Personen eines anderen Hausstandes zusammenkommen.
Ab dem 1. Januar 2022 gilt in der Hansestadt FFP2-Maskenpflicht für alle ab 16 Jahren im Öffentlichen Nahverkehr bei Corona-Warnstufe 2 und 3. Zudem sind am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 Demonstrationen verboten.

Clubs und Diskotheken schlossen im kleinsten Bundesland schon an Heiligabend, Tanzveranstaltungen wurden verboten. Großveranstaltungen mit bis zu 5000 Menschen drinnen und bis zu 15.000 Menschen unter freiem Himmel bleiben hingegen weiter erlaubt.

Überregionale Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sollen aber ohne Publikum stattfinden. Als Beispiel nannte ein Sprecher der Gesundheitsbehörde Heimspiele von Werder Bremen, zu denen sonst Gästefans und Zuschauer aus ganz Norddeutschland kämen.

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Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Auch in Schleswig-Holstein treten die verschärften Corona-Regeln ab dem 28. Dezember in Kraft. Es gelten dann strengere Kontaktbeschränkungen und eine Obergrenze für Großveranstaltungen.

Zu den wichtigsten Änderungen zählt, dass zu den geltenden Beschränkungen für Ungeimpfte nun auch Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene hinzukommen. Demnach dürfen sich auch hier nur noch maximal zehn Personen treffen, es sei denn, sie gehören einem Haushalt an. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Die Verordnung gilt bis einschließlich 18. Januar 2022.

In Diskotheken und Clubs müssen die Kapazitäten auf 50 Prozent und maximal 1000 Personen reduziert werden. Dabei gelten weiterhin die 2G-Plus-Regeln. Die Maskenpflicht gilt auch beim Tanzen. Gegessen und getrunken werden, darf ausschließlich an festen Steh- oder Sitzplätzen.
Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern - im Innen- sowie im Außenbereich - sind ab Dienstag grundsätzlich untersagt.

Corona-Regeln in Sachsen

Eine Änderung an der Sächsischen Corona-Notfallverordnung tritt am 28. Dezember in Kraft und gilt bis einschließlich 9. Januar 2022. Dabei gilt, dass private Zusammenkünfte nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person erlaubt sind, wenn mindestens eine ungeimpfte Person dabei ist. Davon ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.

Zudem gilt in Sachsen eine Ausgangsbeschränkung ab 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages für Hotspot-Landkreise und kreisfreie Städte bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 1000. Davon betroffen sind nur ungeimpfte Personen.

Landkreisen oder kreisfreie Städte haben Alkoholverbote auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder Einrichtungen ausgesprochen, an das es sich zu halten gilt.

Zudem sind ab Dienstag private Zusammenkünfte mit maximal zehn Personen erlaubt, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen.

Maskenpflicht gilt ab Dienstag in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt und bei körpernahen Dienstleistungen.

Corona-Regeln in Thüringen

Die Erfurter Landesregierung setzt die Bund-Länder-Beschlüsse ebenfalls am 28. Dezember um. Ab Dienstag gelten auch in Thüringen Kontaktbeschränkungen. Es dürfen maximal zehn Personen an privaten Feiern und Zusammenkünften teilnehmen. Kinder unter zwölf Jahren werden nicht mitgezählt.

Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. An den Thüringer Schulen wird es an den ersten beiden Tagen nach den Ferien (3. und 4. Januar) keinen Unterricht geben und bis zum 14. Januar soll Distanzunterricht stattfinden.

[Exklusiv für Abonnenten: Appetit verdorben - Robert-Koch-Institut warnt vor Raclette, Fondue und Co.]

Corona-Regeln Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen werden die Mindeststandards ebenfalls ab Dienstag angehoben. Bei den Kontaktbeschränkungen gilt: maximal zehn geimpfte oder genesene Personen können zusammenkommen. Eine Besonderheit hier: Es gibt keine Begrenzung auf eine vorgegebene Zahl von Haushalten. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Nehmen ungeimpfte Person an der Zusammenkunft teil, gelten strengere Bestimmungen. Neben dem eigenen Hausstand dürfen dann zudem nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Überregionalen Großveranstaltungen können fortan nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Andere Veranstaltungen können nur noch mit maximal 750 Zuschauer stattfinden.

Die Maskenpflicht gilt ab Dienstag bei Versammlungen wie Demonstrationen, schon ab einer Teilnehmerzahl von 750. Eine Maske müssen zudem auch geimpfte oder genesene Beschäftigte tragen, wenn sie in Innenräumen tätig sind.

Corona-Regeln in Hessen

Auch in Hessen werden die Corona-Maßnahmen ab Dienstag verschärft. So dürfen ab dem 28. Dezember ebenfalls nur noch maximal zehn Menschen zusammenkommen. Sind Ungeimpfte dabei, sind Treffen nur von einem Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts erlaubt.

Clubs und Diskotheken bleiben in ganz Hessen geschlossen. Regulärer Gastronomiebetrieb ist hingegen erlaubt. Zudem gilt eine Obergrenze für alle Veranstaltungen von 250 Teilnehmern.

Probanden eines Großversuchs der Universitätsmedizin Halle/Saale verfolgen in der Arena Leipzig ein Konzert des Popsängers Tim Bendzko. (Archiv)
Probanden eines Großversuchs der Universitätsmedizin Halle/Saale verfolgen in der Arena Leipzig ein Konzert des Popsängers Tim Bendzko. (Archiv)

© dpa/Hendrik Schmidt

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

Bereits seit dem 23. Dezember sind Bars und Diskotheken in Rheinland-Pfalz geschlossen und bei Großveranstaltungen dürfen keine Zuschauer mehr teilnehmen. Ab dem 28. Dezember gelten nun zusätzlich auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene.

Sie dürfen sich im öffentlichen Raum nur mit bis zu zehn Personen gemeinsam aufhalten. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Nehmen an Treffen Ungeimpft und noch nicht Genesen teil, dürfen nur Angehörige des eigenen Haushalts sowie maximal zwei weitere Personen eines anderen Hausstands dabei sein.

Großveranstaltungen dürfen nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei den Veranstaltungen im Freien gilt die 2G-Regel. Nicht-immunisierte Minderjährige dürfen unter Vorlage eines Tests teilnehmen.

In Beherbergungsbetrieben gilt die 2G-Plus-Regel. Der Test muss alle 72 Stunden erneuert werden. Bei Bus- und Schiffsreisen kann die Testpflicht entfallen, wenn Masken getragen werden.

Corona-Regeln im Saarland

Auch im Saarland werden die Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte zum 28. Dezember umgesetzt. Auch hier werden Kindern unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Schon seit Heiligabend gilt: Ungeimpfte dürfen nur noch mit Personen aus dem eigenen Haushalt und zwei Menschen aus einem anderen Hausstand zusammenkommen.

Veranstaltungen etwa in Clubs sind zudem ab Dienstag verboten. Events mit mehr als 1000 Teilnehmern werden untersagt. Außerdem müssen Hochschulen ihren Studierenden eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen in digitaler Form ermöglichen, wenn diese keinen 2G-Nachweis erbringen können.

Corona-Regeln in Bayern

Auch die Landesregierung Bayern setzt den Bund-Länder-Beschluss zum 28. Dezember um. Ab Dienstag gilt für Ungeimpfte, Genesene und Geimpfte ein Kontakt-Limit. Dann dürfen sich nur noch maximal zehn Geimpfte und Genesene privat treffen. Diese Regelung gilt für private Treffen im Innen- wie im Außenbereich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

[Lesen Sie hier bei T+: Die heimlichen Kollaborateure des Virus: Fünf Gründe, warum manche Menschen an COVID-19 sterben - und andere nicht]

Nehmen Ungeimpfte an einem Treffen teil, ist die Zusammenkunft auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig zudem auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.

Corona-Demonstrationen in mehreren deutschen Städten

In zahlreichen deutschen Städten wollen Gegner von Corona-Maßnahmen am Montag mobil machen. Demonstrationen sind unter anderem in mehreren Städten in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg sowie in Mannheim in Baden-Württemberg angemeldet. Am 2. Weihnachtsfeiertag protestierten mehrere hundert Menschen in Berlin sowie in Schweinfurt gegen Corona-Bestimmungen.

Gegen das Coronavirus wurde auch über die Feiertage in Deutschland weiter geimpft. Die Bundesregierung erreichte nun ihr Mitte November gesetztes Ziel von 30 Millionen Impfungen bis zum Jahresende, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Sonntag mitteilte. Rund 147 Millionen Impfdosen wurden bislang verabreicht. Am 27. Dezember 2020 hatte die Impfkampagne offiziell begonnen, vereinzelt war einen Tag früher mit den Impfungen begonnen worden.

Über 21 Millionen Menschen in Deutschland ungeimpft

Nach Darstellung des Impfdashboards sind aktuell 21,7 Millionen Menschen in Deutschland noch ungeimpft (26,2 Prozent der Bevölkerung). Davon sind 4 Millionen im Alter von 0 bis 4 Jahren (4,8 Prozent der Bevölkerung), für diese stehen noch keine Impfstoffe zur Verfügung.

Um die Impfkampagne weiter voranzutreiben, wird über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert. Im Bundestag könnte es im Januar dazu eine erste Debatte geben. Bereits beschlossen ist eine Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken oder Pflegeheimen. Bis zum 15. März müssen alle Beschäftigten in diesen Bereichen eine vollständige Impfung nachweisen.

Merz regt Stufenplan für Impfpflicht an

Der designierte CDU-Vorsitzende Friedrich Merz regte einen Stufenplan an, um weitere Gruppen in eine Impfpflicht einzubeziehen. Eine allgemeine Impfpflicht wirft aus Sicht von Merz eine Reihe von ethischen, verfassungsrechtlichen und organisatorischen Fragen auf. Die müssen vor einer Beschlussfassung geklärt sein“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

„Vielleicht könnte eine Art Stufenplan für gruppenbezogene Impflichten auch zum Ziel führen“, fügte er hinzu. Er nannte etwa Bedienstete in Schulen, Kitas und Universitäten, aber auch Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen. „Ihnen könnte man eine solche Pflicht auferlegen, weil sie von Anfang ihrer Tätigkeit an eine Verpflichtung eingegangen sind, diesem Land zu dienen“, betonte der CDU-Politiker. (mit dpa)

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