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Auf gleicher Selfiehöhe: Was für die Kanzlerin - hier beim EU-Projekttag an einer Berliner Schule am Dienstag - selbstverständlich ist, sieht am Arbeitsplatz für Menschen mit Migrationsgeschichte oft ganz anders aus.

© Tobias Schwarz/AFP

Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle: Rassismus ist am häufigsten

Hautfarbe, Akzent: Deswegen werden Menschen am häufigsten benachteiligt, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes festgestellt.

Weil sie wegen ihrer Hautfarbe oder ethnischen Herkunft Nachteile hinnehmen mussten, wenden sich am meisten Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Im vergangenen Jahre machte das Kriterium Rassismus fast ein Drittel der Fälle (31 Prozent) aus, die bei der unabhängigen Behörde in Berlin aufliefen. Erst danach folgen Diskriminierung wegen des Geschlechts (29 Prozent), einer Behinderung (26), Altersdiskriminierung (14) oder Vorbehalte gegen die Religion der Betroffenen (7). Wegen ihrer sexuellen Identität sahen sich fünf, ihrer Weltanschauung wegen zwei Prozent derer betroffen, die sich im vergangenen Jahr an die ADS wandten. Für die hohe Einzelziffer für Rassismus gebe es "nicht die eine Erklärung", sagte der kommissarische Leiter der ADS, Bernhard Franke, der den Bericht am Dienstag vorstellte. Sie füge sich aber in die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung ein, auch andere Statistiken rassistischer Vorfälle enthielten steigende Zahlen.

"Diskriminierung ist real"

Ein Mehr verzeichnet die Stelle auch für die Anfragen wegen Diskriminierung: Im vergangenen Jahr gingen 3455 ein, ein Plus von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2017 und sogar eine Steigerung um 70 Prozent im Vergleich mit 2015, als die 2006 eingerichtete ADS fast ein Jahrzehnt bestand. Darüber hinaus habe es etliche Anfragen zu anderen Gründen als den sieben gegeben, die das Gesetz vorsieht. Franke führt die steigenden Zahlen auf die größere Bekanntheit seiner Behörde zurück, aber auch darauf, dass Menschen inzwischen eher bereit seien, Diskriminierung zu benennen und sich dagegen zu wehren. Mehr als ein Drittel der Fälle (36 Prozent), die "mit Abstand meisten", entfielen auf Vorfälle am Arbeitsplatz oder den Arbeitsmarkt insgesamt. Da es inzwischen auch sieben Landesbehörden - in Hessen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen - gibt, die gegen Diskriminierung vorgehen, und bundesweit etwa 16 Stellen in Städten und Gemeinden, und viele Betroffene den Gang dahin auch scheuen dürften, kann die Bundesstelle das Ausmaß nicht exakt erfassen, sondern lediglich eine Tendenz, wie Franke bestätigte. Ihre Zahlen ließen aber "sehen, wie real Diskriminierung ist".

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde vor fast 13 Jahren geschaffen, um eine EU-Vorschrift umzusetzen - gegen massiven Widerstand der Wirtschaft, die eine Klageflut von Beschäftigten befürchtete, die sich diskriminiert fühlten. Dies trat nicht ein, auch im letzten Jahr fielen nach Angaben des ADS-Sprechers Sebastian Bickerich gerade einmal 78 Urteile wegen Diskriminierung. Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist aber schwächer ausgefallen als anderswo in der EU. In einer Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nach zehn Jahren stellte ein Expertenteam 2016 im Auftrag der damaligen Leiterin der ADS, Christine Lüders, fest, dass etwa die Fristen zu kurz seien.

Schwaches Recht, kleines Amt

Diskriminierung müsse auch nach mehr als den vorgesehenen zwei Monaten noch bis zu sechs Monate lang geltend gemacht werden können. Außerdem forderten die Prüferinnen ein Verbandsklagerecht, damit Fachorganisationen für Betroffene vor Gericht ziehen können. Im Augenblick seien "die Hürden zu hoch und Betroffene auf sich allein gestellt", bemerkte ADS-Leiter Franke am Dienstag. Wer sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen wolle, brauche "gute Nerven und viel Geduld". Zudem sind die gesetzlich anerkannten Kriterien Ethnie, Geschlecht, Alter, Religion und Behinderung eng gefasst, soziale Diskriminierung zum Beispiel fällt durchs Raster des AGG. Auch die Antidiskriminierungsstelle selbst ist institutionell schwach: Das Mandat ihrer Chefinnen endet stets mit dem Ende einer Legislaturperiode des Bundestags. Seit Lüders' Verabschiedung vor einem Jahr ist die Stelle unbesetzt, der kommissarische Leiter Franke verwies auf die Frage nach einer Nachfolgerin oder Nachfolger während der Vorstellung des Jahresberichts auf das zuständige Familienministerium. Es ist der erste Jahresbericht der ADS; bisher berichtete sie alle vier Jahre an den Bundestag und stellte einer größeren Öffentlichkeit regelmäßig Einzelprojekte vor, so vor Jahren einen ersten Pilotversuch mit anonymisierten Bewerbungen.

Die Daten fehlen

Eine Lücke sieht die Behörde auch weiterhin in der Datenbeschaffung. Man habe erfolgreich darauf gedrängt, dass die größte und älteste Sozialdatenerhebung, das seit 1984 laufende "Sozio-oekonomische Panel", inzwischen auch nach Diskriminierungserfahrungen gefragt habe, sagte Franke. Er hoffe, dass es dabei bleibe. Durch die Befragung der etwa 30.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kam 2016 heraus, dass 16 Prozent aller Menschen in Deutschland schon solche Erfahrungen gemacht haben, aber 23 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund und sogar 26 Prozent der Schwerbehinderten. Dabei gab es auch Erkenntnisse über den Zusammenhang von sozialer Schicht und Diskriminierung: Fast ein Viertel (24 Prozent) von Menschen der untersten Einkommensgruppe berichteten über Diskriminierung. Von denen der obersten Einkommensgruppe kannten sie nur elf Prozent.

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