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Das Standbild des TV-Senders IRIB zeigt drei Zentrifugen in der Atomanlage Natanz.

© Islamic Republic Iran Broadcasting/AP/dpa

Verstoß gegen Atomabkommen: Iran reichert Uran in verbotenen Zentrifugen an

Nach dem Atomabkommen darf der Iran nur Zentrifugen vom älteren Typ IR-1 zur Urananreicherung verwenden. Nun soll er auch leistungsstärkere eingesetzt haben.

Der Iran hat nach Angaben der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA einen weiteren Schritt zum Rückzug aus dem Atomabkommen aus dem Jahr 2015 getan. In der Urananreicherungsanlage Natans kommen unter dem Vertrag verbotene leistungsstärkere Zentrifugen zum Einsatz oder seien dafür vorbereitet, wie aus einem Bericht der IAEA hervorgeht, den die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Gemäß dem Atomabkommen darf der Iran nur Zentrifugen vom älteren Typ IR-1 zur Urananreicherung verwenden.

Die iranische Atomenergiebehörde hatte bereits Anfang des Monats mitgeteilt, sie habe dutzende Zentrifugen vom Typ IR-4 sowie vom Typ IR-6 in Betrieb genommen. Niedrig angereichertes Uran wird in Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren benötigt. Wird es höher angereichert, kann es jedoch auch zum Bau von Atomwaffen verwendet werden.

Mit dem schrittweisen Rückzug aus der Vereinbarung reagierte Teheran auf den einseitigen Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen im Mai 2018. (AFP)

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