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Rechtsextremismus: Innenminister der Union gegen NPD-Verbot

SPD-Politiker erwägen einen neuen Verbots-Antrag gegen die NPD. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann lehnt einen Verbotsantrag dagegen grundsätzlich ab.

Berlin - Die Diskussion über ein Verbotsverfahren gegen die NPD kommt wieder in Gang: Nach dem Vorstoß von SPD- Fraktionschef Peter Struck fordert nun auch Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) einen neuen Versuch in Sachen NPD-Verbot. In der „Thüringer Allgemeinen“ kritisierte Körting, dass der „braune Dreck“ durch die staatliche Parteienfinanzierung gefördert werde.

Rückendeckung bekommt Körting von Sebastian Edathy (SPD), dem Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag: „Die NPD hat sich deutlich radikalisiert und ist mittlerweile das Kernstück der rechtsextremistischen Infrastruktur in Deutschland“, sagte Edathy dem Tagesspiegel. Der Steuerzahler dürfe keine Partei finanzieren, die verfassungsfeindlich sei und eine Diktatur einführen wolle. Die Beweislage für ein erfolgreiches Verfahren gegen die NPD hält Edathy für ausreichend.

Auch Holger Hövelmann (SPD), Innenminister in Sachsen-Anhalt, befürwortet ein Verbot: „Ich halte einen neuen Versuch zum Verbot der NPD für unbedingt geboten. Gegen eine Partei, die unsere Verfassung ernsthaft bedroht, müssen wir auch das Instrument des Parteienverbots nutzen“, sagte er in einem Gespräch mit der Internetplattform „Mut gegen rechte Gewalt“.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte dem Tagesspiegel, er bezweifle derzeit den Erfolg eines neuen Verbotsverfahrens. Er hoffe aber auf die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz, die sich mit der staatlichen Finanzierung der NPD befasst: „Wenn in dieser Frage ein Vorgehen rechtsstaatlich möglich ist, würde ich grundsätzlich entsprechende Maßnahmen begrüßen.“

2003 war ein Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht an der Sperrminorität von drei Richtern gescheitert, weil in der Partei V-Leute des Verfassungsschutzes aktiv waren. Seitdem gilt ein Abzug der V-Männer als Bedingung dafür, dass ein neues Verbotsverfahren gelingt. Bayerns Innenminister Günther Beckstein sieht hier Probleme: „Ohne V-Leute fehlen uns aktuelle Informationen aus der NPD, um ein Verbot vor dem Verfassungsgericht zu rechtfertigen“, sagte Beckstein dem Tagesspiegel. Bei einem Verbotsverfahren könne das Verfassungsgericht nicht auf Grundlage von alten Informationen urteilen. Ein Verfahren würde laut Beckstein wohl mehrere Jahre dauern und verspreche wenig Erfolg, wenn die Verfassungsrichter ihre Haltung nicht änderten.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) lehnt einen Verbotsantrag dagegen grundsätzlich ab: „Durch Aufklärung und Information erreichen wir wesentlich mehr als durch Verbote“, sagte Schünemann dem Tagesspiegel am Freitag. Zudem setze das Parteienprivileg einem Verbot sehr hohe verfassungsrechtliche Schranken. Daher halte er ein weiteres Verbotsverfahren gegen die NPD nicht für sinnvoll, sagte Schünemann. Torben Waleczek

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