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Wer entscheidet über die Zulassung neuer Medikamente? Und auf welcher Grundlage?

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Gesundheitslobbyisten: Im Clinch

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften will politisch stärker Einfluss nehmen. Das geht nicht ohne Krach.

"Wir haben viermal so viele Mitglieder wie die Grünen", sagt Karl Heinz Rahn voller Stolz. Der renommierte Bluthochdruck-Forscher vertritt allerdings keine politische Partei. Er ist Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Zu ihr gehören mittlerweile 168 einzelne medizinische Gesellschaften, deren Mitgliedszahl sich insgesamt auf rund 250.000 Personen beläuft. Nach und nach ist die AWMF in den Jahrzehnten seit ihrer Gründung vor nunmehr 52 Jahren gewachsen. Vor allem aber ist sie politischer geworden, wie Rahn betont.

"Fragt die Richtigen!", so die Botschaft, die anlässlich des "Berliner Forums" Anfang Dezember in Richtung Gesundheitspolitik erging. Als die Richtigen fühlen sich die Vertreter der medizinischen Fachgesellschaften vor allem deshalb, weil unter ihrem Dach inzwischen 748 Leitlinien zu verschiedenen Krankheitsbildern, ihrer Diagnostik und Therapie registriert wurden – nach Möglichkeit auf dem höchsten wissenschaftlichen Niveau der sogenannten Evidenzbasierten Medizin (EbM) durch solide klinische Studien abgesichert.

Für den Laien ist gerade deshalb unverständlich, dass die Fachgesellschaften ausgerechnet mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) immer wieder in Clinch geraten, das gerade seinen zehnten Geburtstag feiern konnte. Denn auch hier wird die beweisgestützte Medizin hochgehalten. Für viel Streit sorgen seit 2011 jedoch die Bewertungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA laut Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) über den "Zusatznutzen" neu zugelassener Arzneimittel abgeben muss. Mit der Auswertung der Studien ist zumeist das IQWiG betraut. Ob ihnen ein solcher Nutzen zugebilligt wird, entscheidet über den Preis der neuen Mittel. In rund der Hälfte der Fälle hat der G-BA bisher solch einen Zusatznutzen nicht erkennen können. (...)

Der vollständige Text findet sich in der "Agenda" vom 19. Mai 2015 - einer Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie im E-Paper des Tagesspiegels lesen.

Adelheid Müller-Lissner

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