zum Hauptinhalt

Politik: Herr H. wartet auf seine Frau

Viele binationale Paare sind getrennt, weil ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht umgesetzt ist.

Berlin - Kein gemeinsames Glas Sekt und die guten Wünsche per Skype – für den frisch verheirateten H. hat das neue Jahr ohne seine Ehefrau angefangen. Sie ist Chinesin, vor acht Monaten haben die beiden geheiratet. Doch sie darf nicht zu ihrem Mann nach Deutschland kommen: Nach den Regeln des Ehegattennachzugs, die gelten seit 2007, müssen Menschen aus Nicht-EU-Staaten schon im Herkunftsland nachweisen, dass sie die deutsche Sprache beherrschen. Die junge Frau belegte also einen Deutschkurs. Doch trotz all ihrer Mühen: Sie ist nun zum fünften Mal durch die Prüfung gefallen. Die Kurse kosten sie nicht nur Zeit, sie kosten auch viel Geld.

Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht längst ein Machtwort gesprochen und in einem Urteil im September 2012 dem Recht auf Zusammenleben den Vorrang gegeben. Laut Urteil muss das Visum zum Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen auch dann erteilt werden, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht erfolgreich sind. In diesem Fall hatte eine afghanische Analphabetin geklagt. Sie hatte einen Landsmann geheiratet, der 1999 nach Deutschland eingereist war und mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Im Mai 2008 beantragte die Afghanin die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu ihrem Ehemann. Doch der Antrag wurde mit Hinweis auf fehlende Sprachkenntnisse abgelehnt.

Auch die EU-Kommission hat den Sprachtest schon für rechtswidrig erklärt. Das Menschenrecht, mit seiner Familie zusammenzuleben, werde unter den Vorbehalt deutscher Sprachkenntnisse gestellt, argumentierten die Juristen im September 2011. Die Sprachtests als Voraussetzung für den Ehegattennachzug sollten eigentlich Zwangsheiraten erschweren, das war das Hauptargument der Union. Doch diese Wirkung war von Anfang an umstritten. „Es häufen sich die Belege, dass zahllose gewollte Ehen unter langen Trennungszeiten leiden“, führte Rüdiger Veit, Sprecher der Arbeitsgruppe Migration und Integration der SPD-Bundestagsfraktion, im März an. Türkische Migrantenverbände sprechen gar von einer bewussten Diskriminierung bestimmter Ausländergruppen: Wenig gebildeten Zuwanderern aus islamischen Ländern solle damit die Einreise nach Deutschland erschwert werden. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßte folglich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Härtefallregelung einforderte: Denn nach ihrer Erfahrung ist es vielen Menschen im Ausland gar nicht möglich, deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben, weil sie sich den Sprachkurs nicht leisten können. Auch wer Vollzeit arbeiten oder sich um kleine Kinder kümmern muss, sei im Nachteil.

„Für unzählige Betroffene ist der Zwang zum Spracherwerb und -nachweis eine unüberwindbare Hürde“, weiß Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften. Sie wünscht sich, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach eine Härtefallklausel zu schaffen ist, endlich realisiert wird: „Drei Monate sind seit dem Gerichtsurteil vergangen – und noch immer wird binationales Familienleben durch den Ehegattennachzug massiv belastet.“ Auf diese Härtefallregelung hoffen auch H. und seine chinesische Ehefrau. Wenn seine Frau erst einmal in Deutschland sei, meint H., dann werde es ihr bestimmt auch leichter fallen, die Sprache zu lernen. Marion Mück-Raab

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false