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Männliche Küken, aufgenommen am 09.03.2016.

© dpa/Bernd Wüstneck

Henne, Ei und Kükentöten: Kabinett bringt Änderung beim Verbot auf den Weg

Da hat die Regierung etwas ausgebrütet: Ab dem 1. Januar 2024 sollen Eier länger auf das Geschlecht untersucht werden können.

Beim Verbot des Kükentötens in der Legehennenhaltung soll eine Änderung zum 1. Januar 2024 kommen. Eingriffe zum Bestimmen des Geschlechts im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens sollen dann ab dem 13. Bebrütungstag tabu sein – nicht wie nach geltender Rechtslage ab dem 7. Tag. Das sieht ein Formulierungsvorschlag von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) für die Koalitionsfraktionen vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin billigte.

Dies schaffe Rechtssicherheit und trage einem neuen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung, erläuterte das Ministerium. Das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen setze demnach nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein, wie ein Forschungsprojekt ergeben habe.

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Millionen Küken wurden vor dem Verbot 2022 jährlich getötet.

Bisher sei es nur bis zum 7. Tag auszuschließen gewesen, worauf sich auch die bestehende Gesetzeslage bezieht. Dabei geht es um die Anfang 2024 greifende zweite Verbotsstufe mit strengeren Vorgaben.

Das noch von der vorherigen Bundesregierung beschlossene Verbot gilt seit 2022. Es untersagt das zuvor übliche Töten von Millionen männlicher Küken, die für Brütereien wirtschaftlich unattraktiv sind. Eingesetzt werden sollen stattdessen Verfahren, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen.

Nach früheren Ministeriumsangaben stehen Geschlechtsbestimmungsverfahren vor dem 7. Bebrütungstag bis 1. Januar 2024 nicht zur Verfügung. Nach derzeitiger Rechtslage könnte das Verbot daher ab dann auch nicht mehr mittels Geschlechtsbestimmung umgesetzt werden. (dpa)

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