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Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP).

© Imago/Political-Moments

Erste Maßnahmen ab 1. September: Habeck sieht noch langen Weg beim Energiesparen

Öffentliche Gebäude sollen in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Das sieht eine der Verordnungen vor, die der Bund nun gebilligt hat.

Zur Vermeidung von Gasengpässen in der kalten Jahreszeit verordnet die Bundesregierung Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften wie Kirchengemeinden eine Reihe von Energiesparmaßnahmen. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin zwei Energieeinsparverordnungen, die dazu beitragen sollen, die deutsche Abhängigkeit von russischen Gasimporten zu reduzieren.

Da mit Gas in Deutschland auch Strom erzeugt wird, soll der Stromverbrauch ebenfalls sinken. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte, „es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden“. Habeck sieht noch einen langen Weg beim Energiesparen angesichts der starken Drosselung russischer Gaslieferungen.

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Mit den Verordnungen lasse sich der Gasverbrauch nach ersten Schätzungen um ungefähr zwei Prozent senken. Man könne sich aber nun nicht zurücklehnen, sagt Habeck. „Wir haben noch einen langen Weg vor uns.“ Er nannte die Situation in Deutschland erneut angespannt.

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Die beiden Verordnungen auf der Grundlage des Energiesicherungsgesetzes sehen Sparmaßnahmen für diesen und den kommenden Winter vor.

  • Ab September sollen öffentliche Gebäude und Denkmäler nicht mehr angestrahlt und Schaufenster nachts nicht beleuchtet werden.
  • In öffentlichen Gebäuden sollen die Büros nur noch bis 19 Grad, Flure und Foyers möglichst gar nicht mehr geheizt werden.
  • Private Pools, die mit Gas oder Strom erwärmt werden, dürfen nicht mehr beheizt werden.
  • Gasversorger und Vermieter von Mehrfamilienhäusern werden verpflichtet, ihre Mieter über den voraussichtlichen Energieverbrauch, die Kosten und Einsparmöglichkeiten zu informieren.

Diese Vorschriften gelten zunächst für sechs Monate. In einer zweiten Verordnung, der der Bundesrat zustimmen muss und die bis 2024 gilt, werden für die kommenden zwei Jahre regelmäßige Prüfungen von Gasheizungen vorgeschrieben sowie der Austausch ineffizienter Pumpen.

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Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden pro Jahr werden ab Oktober zu Energiesparmaßnahmen verpflichtet, sofern diese sich für sie rechnen.

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Ferner beschloss das Kabinett eine gemeinsame Rechtsverordnung von Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium. Demnach sollen Energietransporte auf der Schiene künftig Vorrang haben, um den Betrieb von Kraftwerken und Raffinerien abzusichern. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) betonte: „Das ist keine leichte Entscheidung, weil es im Zweifel bedeutet, dass in diesen Fällen andere Züge warten müssen.“ (epd, dpa)

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