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Die NSA soll nach dem Willen des Präsidenten Barack Obama nicht mehr alle Meta-Daten der Amerikaner wahllos fünf Jahre lang speichern dürfen. Künftig soll der Geheimdienst einen Richter fragen müssen, ob er die Daten über eine bestimmte Person anfordern darf. Das Foto zeigt die NSA-Zentrale in Fort Meade.

© dpa

Geheimdienstreform in den USA: Grenzen für die NSA

Die Sammlung ihrer gesamten persönlichen Telefon- und Internetdaten durch die NSA  hat sogar die Amerikaner empört. Diese Überwachung will der US-Präsident jetzt beenden. Er legt einen Gesetzentwurf vor, dem aber der US-Kongress noch zustimmen muss - und international ändert sich damit nichts.

In den Vereinigten Staaten wacht das sogenannte Fisa-Gericht über die digitalen Ausspähungsvarianten der NSA.. Wie durch die Enthüllungen mit den Materialien des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden bekannt geworden ist, hat das Fisa-Gericht in der Vergangenheit jedoch praktisch jeder Anfrage der NSA zugestimmt. Erlaubt hat es insbesondere sogar generelle Überwachungsprojekte, in denen der Geheimdienst einfach alle Kommunikationsdaten, die über eine Firma oder einen Kanal laufen, abgreift.

Diese Massenüberwachung hat das Image des amerikanischen Präsident Barack Obama im eigenen Land schwer beschädigt. Er hat deshalb seinem Apparat eine Korrektur auferlegt. In dieser Woche hat das Weiße Haus die Ergebnisse präsentiert: Für die inneramerikanische Kommunikation soll die Massenerfassung der sogenannten Meta-Daten künftig nicht mehr möglich sein. Meta-Daten sind die Telefonnummern von Kontakten, die Standorte und die Dauer von Gesprächen. Obama hat zum Stopp dessen jetzt offiziell eine Regelung vorgelegt, die rechtsstaatliche Hürden einbaut.

Der Obama-Plan enthält fünf Punkte

Die NSA darf die sogenannten Meta-Daten nicht mehr komplett abgreifen und dann in ihren Archiven speichern. Alle Daten bleiben bei den Telekommunikationsfirmen. Diese speichern sie wie bisher für die Dauer von 18 Monaten.

Jenseits eines „nationalen Notstands“, ist die NSA nur befugt, die Überwachung und Analyse der Daten Einzelner beim Fisa-Gericht zu beantragen. Dafür muss der Geheimdienst sich auf genaue Anschlüsse und Computeradresse festlegen.

Während die NSA bisher das Recht hat, bei der Überprüfung eines Verdächtigen drei „Hoops“ zu gehen, sind es künftig nur noch zwei. Vom Verdächtigen ausgehend, können auch dessen Kontakte und wiederum deren Kontakte ins Netz der NSA genommen werden.

Wenn das Gericht einmal die Überwachung für eine Person angeordnet hat, gilt diese Erlaubnis für eine begrenzte Zeit. Die Telekommunikationsfirmen werden verpflichtet, sich technisch so einzurichten, dass sie die Daten ohne Verzögerung und im entsprechenden Format zur Verfügung stellen können.

Ob der Kongress überhaupt einer Begrenzung der NSA-Macht zustimmt, ist offen

Die Vorlage von Obama sei mit den Geheimdienstexperten im Kongress abgestimmt, sagte ein Regierungsmitarbeiter am Donnerstag. Der Vorsitzende des Geheimdienstausschusses im Repräsentantenhaus, Mike Rogers, hatte am Dienstag allerdings bereits einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die rechtsstaatliche Hürde nicht vorsieht.

Wie weit der Sammeleifer der NSA deshalb gesetzlich begrenzt werden wird, ist noch nicht abzusehen. Der Kongress steht vor einer Richtungsentscheidung.

Ob dieser dem rechtsstaatlich stärkeren Vorschlag von Obama folgen wird, dem Rogers-Plan oder keinem von beiden, ist offen. Kritik oder Verteidigung der Überwachung ordnet sich im Kongress nicht entlang von Parteigrenzen oder Kammerzugehörigkeit. Am Freitag muss die Überwachung in ihrer jetzigen Form turnusgemäß bestätigt werden. Bis dahin wird kein Gesetz das Parlament passieren. Die Sammlung läuft noch mindestens weitere 90 Tage.

Rechtsstaatliche Erwägungen spielen für Obama allerdings nur in den USA selbst eine Rolle. Die Massenüberwachung jenseits von US-Grenzen zu beenden, ist nicht vorgesehen.

„Ich glaube“, sagte Obama am Donnerstag, „diese Herangehensweise ist die Beste, um uns sowohl die aus Sicherheitsgründen notwendigen Informationen zu sichern, und das Vertrauen der Öffentlichkeit wieder herzustellen“.

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