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Teile einer Fernwärmeleitung auf einer Baustelle in Kiel.

© dpa/Frank Molter

Gesetz zur Wärmeplanung der Kommunen: Entwurf geht erneut an Länder und Verbände

Nach zahlreichen Änderungen gibt es eine weitere Anhörungsrunde. Der Beschluss im Kabinett ist nun für Mitte August geplant.

Der Entwurf für das Gesetz zur Wärmeplanung der Kommunen – eine Grundlage für das umstrittene Heizungsgesetz – geht erneut zur Anhörung an die Bundesländer und Verbände. In den Entwurf wurden zahlreiche Änderungen eingearbeitet, wie das zuständige Bundesbauministerium am Freitag mitteilte. Der Entwurf geht gleichzeitig auch nochmals in die Ressortabstimmung. Mitte August soll er vom Kabinett verabschiedet werden.

Mit dem Gesetz soll für alle Bundesländer die Wärmeplanung Pflicht werden: Großstädte ab 100.000 Einwohnern müssen dann spätestens ab Juli 2026 eine solche Planung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden ab Juli 2028. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen lockerere Vorgaben gelten. Damit wurden die Fristen an die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst.

„Eine flächendeckende Wärmeplanung ist eine wesentliche Voraussetzung auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bauministerium, Sören Bartol (SPD). Sie gebe Planungs- und Investitionssicherheit, „und sie erleichtert den Umstieg auf die Wärmeversorgung, die vor Ort am besten passt“.

Der Bund will die Gemeinden finanziell bei der Planung unterstützen, wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht. Das Geld soll aus dem Klimatransformationsfonds kommen. Im Gesetzentwurf heißt es, der Erfüllungsaufwand bis zum Jahr 2028 betrage etwa 581 Millionen Euro, rund 535 Millionen Euro davon entfielen auf die Verwaltung für die erstmalige Erstellung der Wärmepläne.

Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2044

Das Bauministerium versicherte, dass mit dem künftigen Wärmeplanungsgesetz nur bereits bekannte Daten abgefragt werden sollen – auf den einzelnen Haushalt und seine Heizart soll so nicht rückgeschlossen werden können.

Die Kommunen sollen ihre Wärmepläne bekannt geben müssen, etwa auf ihrer Homepage. Dort können die Bürgerinnen und Bürger dann sehen, ob für ihr Gebiet etwa eine Versorgung mit Fernwärme oder eventuell mit Wasserstoff geplant ist – und ob sie ihre Pläne für die eigene Heizung entsprechend anpassen müssen.

Die Kommunen müssen solche Wärmenetze bis 2030 zu 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme speisen, bis 2040 dann zu 80 Prozent. Bis Ende 2044 dann muss die Wärmeversorgung komplett klimaneutral sein – so schreibt es schon das Klimagesetz vor.

Die Verbände haben bis 26. Juli Zeit für eine Stellungnahme. Der Gesetzentwurf muss nach dem Kabinettsbeschluss im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Das soll bis Jahresende passiert sein.

„Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht, um für die Verbraucherinnen und Verbraucher einen kostengünstigen Weg der Wärmeversorgung zu finden“, erklärte Bartol. Andere fingen gerade an. „Es ist klar, dass wir einen längeren Atem dafür brauchen, die Umstellung braucht Zeit.“ Doch wer seine Wärmeversorgung jetzt umstelle, spare in Zukunft Energiekosten. „Und das wollen wir gemeinsam mit den Ländern, mit den Kommunen und mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern erreichen.“ (AFP)

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