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Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke)

© Martin Schuttt dpa

Update

Thüringen: Gericht verbietet Ramelow Anti-NPD-Appell

Der thüringische Regierungschef Bodo Ramelow nannte die NPD "Nazis". Aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs verstieß er mit einem Interview gegen seine Neutralitätspflicht.

Von Matthias Meisner

Die rechtsextreme NPD hat sich mit einer Verfassungsklage gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) durchgesetzt. Ramelow habe durch seinen an andere Parteien gerichteten Appell, NPD-Anträge nicht mitzutragen, vor einem Jahr gegen seine Neutralitätspflicht als Ministerpräsident verstoßen und das Grundrecht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Weimar. Das Urteil wurde von acht der neun Richter getragen. Ein Verfassungsrichter gab ein Sondervotum ab.

Der Landesverband der NPD hatte dem Regierungschef vorgeworfen, er habe sich mit einer Art Boykottaufruf gegen NPD-Vertreter in Thüringer Kommunalparlamenten gewandt und sie als "Nazis" bezeichnet. Anlass für den Rechtsstreit war ein Interview, das Ramelow dem Sender MDR Thüringen in der Staatskanzlei gegeben hatte.

Es ging dabei um einen Antrag der Eisenacher NPD im Juni vergangenen Jahres. Die rechtsextreme Partei hatte im Stadtrat versucht, die linke Oberbürgermeisterin Katja Wolf abzuwählen. Auch Mitglieder anderer Parteien - darunter der CDU - hatten diesen Antrag unterstützt, er blieb letztlich erfolglos. Ramelow sagte dazu damals im MDR-Interview: "Ich appelliere an alle demokratischen Parteien und ihre Vertreter, dass es wirklich keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben darf." Und, so Ramelow: "Die Nazis werden damit aufgewertet."

Auch der Landesvorsitzende der CDU, Mike Mohring, hatte das Abstimmungsverhalten seiner Parteifreunde damals kritisiert. Er sagte: "Nazi-Anträgen wird nicht zugestimmt. Da sollten einige Eisenacher-Stadträte tief in sich gehen!"

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof urteilte, dass sich die NPD als nicht verbotene Partei auf das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien berufen könne. Dieses folge aus Artikel 21 des Grundgesetzes. Aus diesem Recht folge ein an die Adresse des Staats gerichtetes Neutralitätsgebot für den allgemeinen politischen Wettbewerb. Verfassungsgerichtspräsident Manfred Aschke sagte, es spiele in dem Fall keine Rolle, dass dem Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbotsantrag der Bundesländer vorliege. Die Parteienrechte nach der Verfassung würden bis zur Entscheidung in Karlsruhe auch für die NPD gelten.

Neutralitätsgebot gilt für amtliche Tätigkeiten von Amtsinhabern

Das Neutralitätsgebot gelte für amtliche Tätigkeiten von Amtsinhabern, befanden die Richter. Für seine Äußerung habe Ramelow durch die Verlinkung des Interviews auf dem Twitter-Account der Thüringer Staatskanzlei und auf der Facebook-Seite des Freistaats Thüringen staatliche Ressourcen genutzt. Im Profil seines eigenen Twitter-Accounts stellt sich Ramelow seit einer ganzen Weile nur noch als "Mensch" vor.

Nach seiner Niederlage vor dem Verfassungsgericht kündigte Ramelow an, die Kommunikationsstrategie und -wege in der Staatskanzlei zu überdenken. Zugleich betonte er, am NPD-Verbotsverfahren festhalten zu wollen. Er müsse nun "sehr gründlich durchdenken", welche Äußerungen er als Ministerpräsident machen dürfe. "Es ist ein Stück weit Klarstellung, damit können wir in der Staatskanzlei gut umgehen", sagte der Regierungschef. Das Urteil ändere nichts an seiner Bewertung. Seine Äußerungen sollten kein Boykottaufruf oder eine Stigmatisierung der NPD sein.

Die NPD kündigte nach der Entscheidung an, auch künftig "rechtlich nicht statthafte Entäußerungen und Tätigkeiten der Landesregierung" einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen. "Ob Ramelow sich einsichtig zeigt, darf bezweifelt werden", sagte deren Landesvorsitzender Tobias Kammler.

Der Verfassungsrichter Jens Petermann - von 2009 bis 2013 Bundestagsabgeordneter der Linkspartei - begründete sein Minderheitenvotum laut MDR damit, dass die Bekämpfung von Parteien mit offensichtlich verfassungsfeindlichen Zielen durch Vertreter des Staates legitim sei. Zudem habe sich die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen im Koalitionsvertrag zum Kampf gegen Rechtsextremismus verpflichtet.

Linke spricht von "Maulkorb" für Politiker

Die Linke in Thüringen kritisierte die Entscheidung des Verfassungsgerichts, sie komme einem Maulkorb für Politiker gleich. Das Gericht schränke die Möglichkeit von Politikern ein, sich auch als Amtsperson zu aktuellen Fragen und gegen menschenverachtende, rassistische und undemokratische Inhalte von Parteien zu äußern, erklärte die Linke-Landesvorsitzende Susanne Hennig-Wellsow.

"Es darf nicht sein, dass sich demokratische Parteien mit Auffassungen von Demokratiefeinden gemein machen, indem deren Antrag zur Abwahl einer demokratisch gewählten Oberbürgermeisterin zugestimmt wird. In der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus müssen die demokratischen Parteien und die Zivilgesellschaft eng zusammenstehen und gemeinsam vorgehen", sagte Hennig-Wellsow. "Gerade in der aktuellen Zeit, in der Flüchtlinge verfolgt und verletzt werden, in der Unterkünfte von Kriegsflüchtlingen brennen, ist ein starkes Signal für Demokratie und Mitmenschlichkeit nötig."

Es sei ein makabrer "Treppenwitz der Geschichte", dass sich die NPD auf Chancengleichheit und Neutralitätspflicht berufe. Denn diese Partei nutze die Parlamente, die sie als "Schwatzbuden" verunglimpfe, lediglich als "Bühne für ihre extrem rechte Hetze", sagte die Linke-Politikerin. Auch der Linke-Bundesvorsitzende Bernd Riexinger bedauerte das Gerichtsurteil. "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen", sagte er dem Tagesspiegel. "Nazis sind Nazis, und es ist gut, dass wir einen Ministerpräsidenten haben, der klar Haltung gegen alte und neue Nazis bezieht." (mit dpa, epd)

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