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Beate Zschäpe mit drei ihrer vier Pflichtverteidiger.

© dpa

224. Tag im NSU-Prozess: Gericht plant Sitzungen bis zum Herbst 2016

Der Münchner NSU-Prozess um die zehn Morde des NSU könnte sich länger hinziehen als gedacht. Das Gericht verteilte zur Sommerpause neue Terminpläne.

Von Frank Jansen

Der NSU-Prozess dauert möglicherweise noch bis September 2016. Weitere Termine von Januar an würden „erwogen“, teilte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl jetzt den Teilnehmern der Hauptverhandlung mit. Damit könnte sich der am Oberlandesgericht München geführte Prozess, der im Mai 2013 begann, auf dreieinhalb Jahre ausweiten. Dass es so kommt, ist allerdings keineswegs sicher. Götzl hat die Termine vorsorglich mitgeteilt, damit sich die Angeklagten, ihre Verteidiger, die Bundesanwaltschaft, die Nebenkläger und ihre Anwälte, die Dolmetscher und der psychiatrische Sachverständige, der die Hauptangeklagte Beate Zschäpe begutachten soll, frühzeitig auf eine längere Dauer einstellen können.

In dem neuen Terminplan fällt auf, dass Götzl nahezu durchgängig drei Verhandlungstage pro Woche plant. Seit einigen Monaten findet der Prozess meist nur an zwei Tagen statt. Der Richter kam damit Zschäpe entgegen, die mehrmals krank wurde und dem Stress der Hauptverhandlung zeitweise offenbar kaum noch gewachsen war.

Am Dienstag, dem letzten Tag vor der vierwöchigen Sommerpause, ging es nochmal um die aus der Schweiz stammende Mordwaffe Ceska 83. Mit der Pistole hatten die NSU-Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft erschossen. Nun trat im Oberlandesgericht ein Schweizer Polizist auf, der schon zweimal als Zeuge gehört worden war. Der Beamte berichtete jetzt von der Vernehmung der Ehefrau des Schweizers Anton G., der mutmaßlich zu den ersten Personen in der Lieferkette der Waffe zählte. Weder der Mann noch seine Frau wollten nach München kommen, um im Oberlandesgericht auszusagen.

Wer hat welche Verbindung zur Mordwaffe?

Dennoch verstärkte nun die Aussage des Schweizer Polizisten den Verdacht, dass Anton G. als Strohmann für einen weiteren Schweizer, Hans-Ulrich M., 1996 die Ceska besorgt hatte. Die Ehefrau von Anton G. hatte 2012 bei einer Vernehmung in der Schweiz angegeben, ihr Mann habe ein Paket oder mehrere Pakete mit Waffen angenommen und an Hans-Ulrich M. weitergeleitet. Anton G. selbst hatte bei der Schweizer Polizei unterschiedliche  Aussagen gemacht.

Hans-Ulrich M. hatte offenbar Anton G. als Strohmann eingeschaltet, um dann selbst die Waffen illegal nach Deutschland verkaufen zu können. Hans-Ulrich M. bestreitet allerdings eine Verbindung zur Ceska 83. Auch M. weigert sich, in München auszusagen. Die Pistole gelangte schließlich im Frühjahr 2000 über mehrere Stationen zu Carsten S., einem der Angeklagten im NSU-Prozess. Carsten S. hat schon kurz nach Beginn der Hauptverhandlung gestanden, die Waffe besorgt und dann zu Mundlos und Böhnhardt nach Chemnitz gebracht zu haben. Carsten S. belastete zudem den mitangeklagten Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben als Drahtzieher des Waffendeals.

Wohlleben selbst schweigt beharrlich, seine Verteidiger weisen jeden Verdacht gegen ihn zurück. Die Bundesanwaltschaft wirft Carsten S. und Wohlleben Beihilfe zu neunfachem Mord vor. Wohlleben sitzt seit November 2011 in Untersuchungshaft, Carsten S. ist auf freiem Fuß. Da er geständig ist, wird er vom Bundeskriminalamt in einem Zeugenschutzprogramm vor der möglichen Rache von Neonazis bewahrt.

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