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Carles Puigdemont.

© Tobias Schwarz/AFP

Update

Separatistenführer in Deutschland: Gericht erklärt Auslieferung Puigdemonts für zulässig

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat die Auslieferung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont für zulässig erklärt: wegen Veruntreuung, nicht wegen Rebellion.

Nach dem deutschen Gerichtsentscheid zu einer Auslieferung an Spanien hat sich der katalanische Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont kämpferisch gezeigt. "Wir kämpfen bis zum Ende", erklärte der in Deutschland ansässige Puigdemont am Donnerstag im Kurzbotschaftendienst Twitter. Er begrüßte dabei, dass das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion für unzulässig erklärte und nur den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder als Auslieferungsgrund gelten ließ.

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Spanien respektiert nach den Worten von Regierungschef Pedro Sánchez die Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts zur Auslieferung des katalanischen Ex-Regionalpräsidenten Carles Puigdemont. "Wir kommentieren die Entscheidungen der Justiz nicht, wir respektieren sie (...), sei es in Spanien, in Belgien, in Deutschland oder anderswo", sagte Sanchez am Donnerstag am Rande des Nato-Gipfels in Brüssel.

Gemäß der geltenden Rechtsgrundsätze dürfte Puigdemont damit in Spanien nur noch im Rahmen der vom OLG im Auslieferungsverfahren für zulässig erklärten Vorwürfe der Prozess gemacht werden, also nicht mehr wegen Rebellion, die in Spanien mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft werden kann. "Der Senat geht davon aus, dass die spanischen Gerichte diesen Grundsatz beachten", erklärte das Gericht in Schleswig.

Für die spanische Justiz sei es wichtig, "dass die Personen, die an den Ereignissen im letzten Halbjahr 2017 beteiligt waren, vor spanische Gerichte gestellt werden", sagte Sanchez hinzu.

Andere Mitglieder der abgesetzten katalanischen Regionalregierung sind in Spanien seit Monaten in Untersuchungshaft, rund ein Dutzend von ihnen werden von der spanischen Justiz wegen Rebellion verfolgt.

Gericht hatte Auslieferung wegen Rebellion für unzulässig erklärt

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hatte zuvor die Auslieferung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont wegen des Vorwurfs der Veruntreuung für zulässig erklärt. Eine Auslieferung wegen Rebellion ist nach der am Donnerstag bekannt gewordenen Entscheidung dagegen unzulässig. Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt muss eine Auslieferung aber erst bewilligen. Puigdemont bleibe weiterhin auf freiem Fuß, so der Beschluss.

Damit entsprach das Gericht nur teilweise dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein. Diese betreibt jetzt das weitere Verfahren. Sie werde "zeitnah" über die Bewilligung der Auslieferung in dem vom Gericht erlaubten Rahmen befinden, erklärte sie am Donnerstag.

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Die spanische Justiz wirft Puigdemont wegen seiner Rolle beim Unabhängigkeitsstreben der Provinz Katalonien Rebellion sowie die Veruntreuung öffentlicher Gelder vor. Der Politiker organisierte ein umstrittenes Referendum. Er wurde am 25. März auf der Grundlage eines von Spanien erwirkten europäischen Haftbefehls auf der Durchreise in Schleswig-Holstein festgenommen worden, die Behörden des EU-Mitgliedslands verlangen seine Überstellung.

Die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft betreibt seitdem die Auslieferung nach Spanien, das juristische Verfahren besteht aus mehreren Stufen und ist kompliziert. Das OLG erließ auf Antrag der Behörde einen Auslieferungshaftbefehl wegen des Vorwurfs der Untreue, setzte diesen jedoch gegen Auflagen außer Vollzug. Danach bat die Staatsanwaltschaft das Gericht darum, die Zulässigkeit einer Überstellung an die spanische Justiz zu prüfen. (dpa, AFP)

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