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Protest der Bevölkerung vor der russischen Botschaft in Berlin. Jetzt wird auch die Generalbundesanwaltschaft aktiv.

© Paul Zinken/dpa

Generalbundesanwalt ermittelt gegen Putin: Rechtsstaaten stehen an der Seite der Ukraine

Es ist für viele offensichtlich, dass Russlands Präsident Kriegsverbrechen begeht. Aber das allein reicht für juristische Konsequenzen nicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Wie gut, dass es in Deutschland juristisch versierte Politiker gibt, die in Menschenrechtsfragen nicht locker lassen. Der früheren Bundesminister Gerhart Baum (Inneres) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Justiz), zwei Altliberale, wollten schon vor Tagen, dass der hiesige Generalbundesanwalt gegen Wladimir Putin ermittle. Eine Anzeige wegen Kriegsverbrechen. Nun ermittelt er.

Zerbombte Krankenhäuser, zivile Opfer – der Verdacht auf Kriegsverbrechen liegt nahe. Man brauche nur die Kriegsberichterstattung zu verfolgen und etwas strafrechtliches Verständnis zu haben, so sagte es dieser Tage ein internationaler Richter, um das, was derzeit in der Ukraine passiert, als Aggression und als eine Reihe von Kriegsverbrechen und/oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit einordnen und beurteilen zu können. Aber man muss es wollen. Danach sieht es aus. Der Generalbundesanwalt geht an die Beweissicherung.

Wie gut. Zumal die Ukraine ihrerseits am Tag des Kriegsbeginns eine Klage gegen Russland beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingereicht hat. Dort muss über den von der UN-Charta verbotenen Aggressionskrieg befunden werden. Nur können diese Verfahren sehr lange dauern. Da dürfte jedes Zeichen, dass Rechtsstaaten an der Seite der Ukraine stehen, hilfreich sein.

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