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Söder erwartet durch das Bürgergeld nach eigenen Worten soziale Verwerfungen bei Menschen in unteren Einkommensgruppen.

© Foto: IMAGO/Chris Emil Janssen

„Geht in falsche Richtung“: Söder fordert Überarbeitung des Bürgergelds

Damit das Bürgergeld wie geplant ab 2023 in Kraft treten kann, braucht es eine Einigung zwischen Union und Ampel-Koalition. CSU-Chef Söder sieht noch großen Handlungsbedarf.

CSU-Chef Markus Söder bekräftigt die Kritik an den Bürgergeld-Plänen der Ampel-Koalition. Im ZDF-„Morgenmagazin“ forderte er eine „grundlegende Überarbeitung“ des Regierungsvorhabens und fügte hinzu: „Dieses Bürgergeld geht einfach in die falsche Richtung.“

Unterdessen signalisierten der Fraktionsvize der Union im Bundestag, Hermann Gröhe (CDU), und SPD-Chefin Saskia Esken Gesprächsbereitschaft. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat ist in der Länderkammer die Zustimmung unionsgeführter Bundesländer erforderlich, damit das Bürgergeld wie geplant zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten kann.

Der bayerische Ministerpräsident Söder erwartet durch das Bürgergeld nach eigenen Worten soziale Verwerfungen bei Menschen in unteren Einkommensgruppen.

Es sei absolut ungerecht, dass zum Beispiel Kassiererinnen, Busfahrer, Polizistinnen und Friseure in Berlin oder München am Ende weniger Geld zur Verfügung hätten, wenn sie arbeiten, als wenn sie nicht arbeiten. Auch das vorgesehene hohe Schonvermögen hält Söder für ungerecht.

Bürgergeld statt Hartz IV ab 2023

Das Bürgergeld soll vom 1. Januar 2023 an die Hartz-IV-Leistungen ablösen. Die Ampelparteien wollen höhere Regelsätze, weniger Sanktionen als bisher und deutlich höhere Schonvermögen. In den ersten beiden Jahren des Bezugs sollen Wohnung und Erspartes so besser geschützt sein als im Hartz-IV-System.

Für den 10. November ist die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag angesetzt. Danach wird es an den Bundesrat weitergegeben.

Wenn die unionsgeführten Bundesländer beim Bürgergeld Detailfragen klären wollen, sind wir dazu bereit.

SPD-Chefin Saskia Esken

Unions-Fraktionsvize Gröhe sagte der „Rheinischen Post“ : „Ein Vermittlungsverfahren zum Bürgergeld macht Sinn, wenn sich die Ampel bereiterklärt, die tiefgreifenden Webfehler ihres Vorhabens zu korrigieren.“

Man unterstütze „einen Inflationsausgleich ausdrücklich“. Und die Union setze sich dafür ein, dass die Erhöhung zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. „Dafür gibt es Mittel und Wege auch außerhalb des Bürgergeld-Gesetzes“, sagte der CDU-Politiker.

SPD-Chefin Esken sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Wenn die unionsgeführten Bundesländer beim Bürgergeld Detailfragen klären wollen, sind wir dazu bereit.“

Nicht verhandelbar sei allerdings, dass es bei der Einführung des Bürgergelds zur Überwindung von Hartz IV „in erster Linie um Respekt“ gehe. Über einen Ausgleich der Inflation hinaus müssten Wege zur nachhaltigen Überwindung der Notlage von Menschen eröffnet werden.

Kühnert fordert „lebenspraktische Betrachtung“

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte im Deutschlandfunk zur Kritik der Union am Schonvermögen, seine Partei halte es nicht für gerecht, dass Menschen, die immer viel gearbeitet haben und „durch äußere Umstände ins Strudeln geraten“, alle Substanz aufbrauchen sollen.

Er sprach sich außerdem für eine „lebenspraktische Betrachtung“ aus und schilderte es als unwahrscheinlich, dass eine Familie 150.000 Euro gespart habe und dann in einer Notlage Unterstützung beantrage.

Auch das Argument, dass die höheren Bürgergeldsätze den Anreiz zum Arbeiten mindern, ließ Kühnert nicht gelten. Der Unterschied zwischen Erwerbstätigen und Transferleistungsbeziehern müsse über die Erwerbseinkommen deutlich werden.

Dazu habe die Regierung unter anderem den Mindestlohn und die Einkommensgrenze bei Minijobs erhöht. „Nicht bei den anderen was wegnehmen, sondern bei denen, die arbeiten, was draufgeben“, forderte der SPD-Generalsekretär. (epd)

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