zum Hauptinhalt

Politik: Geduldsprobe

Flüchtlinge aus Afghanistan wissen in Deutschland nicht, woran sie sind. Jahrelang erhielten sie kein Asyl, weil Artikel 16 des Grundgesetzes nach Lesart der Gerichte nur Schutz vor politischer, also staatlicher, Verfolgung gewähren sollte.

Flüchtlinge aus Afghanistan wissen in Deutschland nicht, woran sie sind. Jahrelang erhielten sie kein Asyl, weil Artikel 16 des Grundgesetzes nach Lesart der Gerichte nur Schutz vor politischer, also staatlicher, Verfolgung gewähren sollte. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichtes wurden die Taliban als quasi-staatliche Macht anerkannt, seit Mai dieses Jahres wurden deshalb rund 8 300 Asylanträge von Afghanen akzeptiert. Doch jetzt herrscht Krieg gegen die Taliban - und weil niemand eine seriöse Prognose darüber treffen kann, wie sich die Situation im Land weiter entwickelt, hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge seit dem 13. November bis auf weiteres alle Entscheidungen über die derzeit rund 9 000 anhängigen Asylverfahren ausgesetzt.

Zum Thema Online Spezial: Kampf gegen Terror Afghanistan: Wege jenseits der Bomben Bundeswehr-Einsatz: Deutschland und der Krieg Fotostrecke: Krieg in Afghanistan Prinzipiell sei das nachvollziehbar, bestätigt Bernd Mesovic von der Flüchtlingsorganisation "Pro Asyl". Für höchst problematisch hält er aber, dass viele der Antragsteller seit Jahren in Deutschland leben, und nur wegen der "früheren verfassungswidrigen Rechtsprechung" noch kein Asyl bekommen hätten. Das gelte für etwa die Hälfte der Antragsteller, schätzt Bernd Knopf, Sprecher der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, Marie-Luise Beck (Grüne). Er spricht von Fällen, bei denen der Asylantrag bereits genehmigt worden sei, und nur, weil die Schreibstelle den Bescheid noch nicht weggeschickt habe, das Verfahren nun wieder ausgesetzt worden sei. "Diese Leute haben sich integriert, die Kinder gehen hier zur Schule", sagt Knopf. Er erinnert sich an die Debatte während des Bosnien-Krieges. Damals hielten sich nach seinen Angaben rund 350 000 Bosnier in Deutschland auf. Jetzt seien es nur rund 72 000 Afghanen, davon hätten 42 000 unbefristete Bleiberechte. Auch weil der Konflikt sich nicht vor der eigenen Haustür abspiele, und die meisten Afghanen "sowieso nicht bis Deutschland kommen", sollte man "die Altfälle anders behandeln", so Knopf.

Eine entsprechende Regelung ist im Asylverfahren jedoch nicht vorgesehen, heißt es beim Bundesamt in Nürnberg. Um solche Fälle müsse sich das neue Zuwanderungsgesetz kümmern. Wie lange die Anerkennungsverfahren ausgesetzt bleiben, weiß man nicht. Erst müsse sich die Situation in Afghanistan stabilisieren. Und das könne vielleicht noch Wochen, vielleicht sogar Jahre dauern, mutmaßt ein Sprecher. Eine mögliche Flüchtlingsgruppe ist im Übrigen noch nicht an Deutschlands Grenzen aufgetaucht. Taliban hätten noch keine Asylanträge gestellt, so das Nürnberger Bundesamt.

Auf der Flucht

Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks haben die Afghanen bereits vor dem 11. September mit 3,6 Millionen Menschen die größte Flüchtlings-Gruppe weltweit ausgemacht. Zwei Millionen Afghanen leben in Pakistan, 1,5 Millionen in Iran, die übrigen verteilen sich auf andere Länder. In Deutschland sind es rund 72 000. Seit dem 11. September sind nach Schätzungen 135 000 weitere Flüchtlinge nach Pakistan gezogen, 20 000 nach Iran. Im Land selbst leben 1,2 Millionen Binnenvertriebene, seit Kriegsbeginn haben weitere zwei Millionen Menschen die Städte verlassen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false