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Schön hier – und schön warm? Wie Deutschlands Hochschulen und ihre Bibliotheken beheizt werden, weiß die zuständige Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger nicht.

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Exklusiv

Gebäudeenergiegesetz und Wissenschaft: Auswirkungen auf Hochschulen? Die Ministerin kennt sie nicht

Die Bundesregierung kennt die möglichen Folgen ihrer Heizungspläne für Unis und Forschung nicht. Das zeigt eine Anfrage, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Welche Auswirkungen hat das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf Unis und Forschungseinrichtungen? Das weiß niemand so genau – auch nicht die Bundesregierung. Das zeigen die Antworten auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion, die dem Tagesspiegel vorliegen.

Bei der Beantwortung des ausführlichen Katalogs mit 90 Fragen verweist Mario Brandenburg (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im Forschungsministerium, immer wieder nur auf seine Vorbemerkung. Darin heißt es, für Bildung und Wissenschaft seien „ganz überwiegend“ die Länder zuständig. Die Bundesregierung kenne daher weder den Gebäudebestand im Detail noch dessen heizungstechnische Ausstattung.

Auch dieser Vorgang zeigt, dass Wissenschaft und Forschung in dieser Legislaturperiode am Kabinettstisch keine Stimme haben.

Thomas Jarzombek, forschungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion

Daher sei es der Bundesregierung auch nicht möglich, den Investitionsbedarf abzuschätzen, der sich aus dem GEG ergibt. Gleichzeitig macht Brandenburg deutlich, dass vom Bund keine zusätzliche Unterstützung zu erwarten ist: „Bei Bundeszuständigkeit müssen alle Sanierungen aus den geltenden Etats erbracht werden.“

Bettina Stark-Watzinger (FDP), Bundesministerin für Bildung und Forschung.

© dpa/Jörg Carstensen

Auch dieser Vorgang zeigt, dass Wissenschaft und Forschung in dieser Legislaturperiode am Kabinettstisch keine Stimme haben“, sagt Thomas Jarzombek, forschungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Ministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) habe im Kabinett einem Gesetz zugestimmt, „ohne die erheblichen Konsequenzen für ihren Geschäftsbereich qualitativ und quantitativ zu kennen“ oder die finanziellen Auswirkungen abzuschätzen. Sie delegiere die Verantwortung ungeprüft auf die Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie die Länder.

Die Antwort ist stets die gleiche

Gefragt hatte die Unionsfraktion nach Hochschulen, Studentenwohnheimen, Mensen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Alexander von Humboldt-Stiftung, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen.

Für jeden der Bereiche wollte sie zum Beispiel in Erfahrung bringen, wie viele Gebäude es gibt und wie viele davon mit Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizung und wasserstofffähiger Heizung beheizt werden. Auch fragte die Union jeweils danach, in wie vielen Gebäuden in den kommenden zwei Jahren ein Austausch von Heizungen fällig sein könnte, welche weiteren Investitionen notwendig sein könnten und ob vom Bund Unterstützung vorgesehen sei. Die Anfrage wurde gestellt, bevor sich die Ampelkoalition nach einem heftigen Streit auf deutliche Änderungen beim GEG geeinigt hat.

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Die Antwort der Bundesregierung ist stets dieselbe: Außer der Vorbemerkung zur Zuständigkeit der Länder hat die Bundesregierung keine relevante Erkenntnislage darzustellen. Auch zur Frage, ob sich Stark-Watzinger im Kabinett für die Belange der Forschungseinrichtungen eingesetzt und Änderungen vorgeschlagen habe, kommt keine konkrete Auskunft.

Katrin Staffler, Berichterstatterin der Unionsfraktion für Hochschulpolitik, warnt, am Ende könnten die betroffenen Einrichtungen auf der Strecke bleiben und ihren „Aufgaben für die Zukunft unseres Landes nicht mehr nachkommen“. Die Bundesregierung habe ohne belastbare Wissensbasis geplant und ohne sich Gedanken über Betroffenheiten und Möglichkeiten der Umsetzung zu machen.

Das Gebäudeenergiegesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden. Ab Januar 2024 könnten dann keine Öl- und Gas-Heizungen mehr in Neubaugebieten eingebaut werden. Überall sonst käme es darauf an, ob es in der Kommune schon eine Wärmeplanung gibt. Die Ampel-Fraktionen haben sich grundsätzlich geeinigt, verhandeln aber noch über letzte Details.

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