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Alexander Gauland, einer von zwei AfD-Bundesvorsitzenden.

© Bernd Settnik/dpa-Zntralbild/dpa

Exklusiv

Debatte über Erbe der DDR: Gauland plädiert für Ausschuss zur Treuhand

Nach der Linkspartei hat sich auch der AfD-Fraktionschef für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Treuhand ausgesprochen. Die SPD widerspricht.

Von Hans Monath

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland hat sich dafür ausgesprochen, die Arbeit der Treuhand-Anstalt in einem neuen Untersuchungsausschuss des Bundestages zu bewerten. „Ich unterstütze den Vorstoß zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Treuhandanstalt“, sagte der AfD-Politiker dem Tagesspiegel. „Es ist gut und richtig, wenn sich der Bundestag die Arbeit der Treuhand, die bis heute nachwirkt und die wirtschaftliche Lage in den ostdeutschen Ländern beeinflusst, noch einmal ganz genau anschaut und mögliche Fehler klar benennt.“  Zuvor hatte die Linksfraktion die Einsetzung eines solchen Ausschusses gefordert. Untersuchungsausschüsse des Bundestages hatten Anfang der 90er Jahre bereits die Arbeit der Treuhand sowie den Umgang mit dem Volksvermögen der DDR untersucht.

Die SPD lehnt den Vorschlag ab. „Ich kann nicht erkennen, was ein neuer Untersuchungsausschuss leisten soll“, sagte Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider dem Tagesspiegel. Er will die Debatte außerhalb eines Untersuchungsausschusses führen. Die bevorstehenden Jahrestage zur Wende und zur Deutschen Einheit sollten genutzt werden, um Erfolge und Niederlagen im Prozess der Einheit nebeneinander zu stellen, „um daraus für die Zukunft zu lernen“. Die Menschen aus Ostdeutschland könnten „stolz sein auf ihre Leistung“, fügte der SPD-Politiker hinzu. Die Chancen aus ihren Beiträgen für das wiedervereinigte Land seien aber „in vielerlei Hinsicht nicht ausreichend genutzt worden“.

Auch Union und FDP lehnen einen neuen Untersuchungsausschuss zur Arbeit der Treuhand ab. Die Grünen sind skeptisch, wollen aber die von der Linksfraktion angebotenen Gespräche dazu abwarten. AfD und Linksfraktion alleine erreichen das Quorum von einem Viertel der Abgeordneten nicht, das zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nötig ist.

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