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Das Kernkraftwerks Biblis in Hessen im Mai 2011.

© Boris Roessler/dpa

Fünf Jahre nach Fukushima: Energiewende vor Gericht

Die Energiekonzerne klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ihre "Enteignung" durch die Energiewende. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Fünf Jahre Fukushima – und jetzt steht das Thema vor Gericht. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt mündlich über die Beschwerden von Energiekonzernen gegen den Atomausstieg. Nach Meinung SPD-geführter Länder – die auch in dieser Frage Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) näher sind als manche Konservative – muss der Ausstieg unbedingt Bestand haben.

Die damalige CDU/CSU-FDP-Koalition hatte im Oktober 2010 erst durch die Laufzeitverlängerung für Meiler den Atomkonsens aufgekündigt (den Rot-Grün ausgehandelt hatte), dann 2011 nach Fukushima aber das Ende aller Laufzeiten beschlossen. Das Karlsruher Gericht setzt sich nun mit den Verfassungsbeschwerden der Betreiber Eon Kernkraft, RWE Power, Vattenfall Europe und der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. auseinander.

Die Versorger wollen erreichen, dass der Atomausstieg als eine „Enteignung“ beurteilt wird, dessen Verfassungsmäßigkeit allenfalls durch einen finanziellen Ausgleich hätte hergestellt werden können. Die Bundesländer argumentieren dagegen, dass jahrzehntelangen Gewinnen aus der Atomverstromung keine jahrzehntelange Phase der Übernahme der Kosten durch die Allgemeinheit folgen darf. Eine Wende in der Energiewende? Das Urteil kann noch spannend werden.

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