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Momentaufnahme aus dem Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos.

© imago images/ANE Edition

Flüchtlingskrise an der EU-Außengrenze: Was jetzt passieren muss

Griechenland wird mit seinen Flüchtlingen seit Jahren von der EU alleingelassen. Nicht nur Deutschland muss handeln.

Mehr als 40.000 Menschen sind zum Teil seit Monaten und Jahren in Griechenland, auf Inseln und auf dem Festland, um Schutz zu suchen. Dazu gibt es noch zehntausende Weitere, Frauen, Kinder, viele traumatisiert.

Die Lösung in dieser griechischen Tragödie ist nicht allein die Aufnahme unbegleiteter Kinder aus der Hölle von Moria. Abschiebungen in die Türkei wären für sie alle die blanke Horrorvorstellung nach ihrer Odyssee - und ein Bruch des Völkerrechts.

Griechenland wird deshalb zurecht von den Partnern dringend dazu aufgerufen, rechtsstaatliche Verhältnisse an der Land- und Seegrenze zu wahren.

Dass Geflüchtete mit Tränengas und Blendgranaten beschossen werden, dass offizielle Sicherheitskräfte, aber auch und Bürgerwehren an der EU-Außengrenze aufmarschieren und dass Athen bei alledem Solidarität erwartet, wirkt zynisch.

Als erstes müssen die Flüchtlinge aufs Festland

Zumal faschistische Gruppen auf den Inseln die Unsicherheit erhöhen, auch bei den Helfern vom UN-Flüchtlingshilfswerk. Ein Weg wäre darum, die Flüchtlinge als erstes von den Inseln aufs Festland zu bringen und sie dann möglichst rasch auf andere Mitgliedsländer zu verteilen.

Hinzu kommt, dass es keine illegalen Zurückweisungen an den Grenzen geben darf, es vielmehr umgekehrt Zugang zu den legalen Asylverfahren geben muss. Nach Expertenaussagen ist völkerrechtswidrig, dass Athen die Registrierung von Asylanträgen für einen Monat aussetzen und alle, die „illegal“ eingereist sind, sofort abschieben will.

Denn die griechische Regierung ist verpflichtet, die Genfer Flüchtlingskonvention zu achten. Und wie das UN-Flüchtlingskommissariat erklärt, ist darin nicht vorgesehen, Asylanträge zeitweilig auszusetzen.

Nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention

Direkte Rückführungen in die Türkei oder Herkunftsländer würden auch gegen das Gebot des Artikels 33 der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen. Artikel 31 sagt außerdem, dass Flüchtlinge nicht wegen einer illegalen Einreise kriminalisiert werden sollen, weil ihnen oft keine legalen Einreisewege offen stehen.

Darüber hinaus steht das Verhalten nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Schutzbedürftige ohne Asylverfahren über die Grenze der EU zurück zu schicken, ist Europas nicht würdig.

Was jetzt Not tut, ist eine „europäische Verantwortungsteilung“. Sie wird befürwortet, ja gefordert von Bundesinnenminister Horst Seehofer wie von Pro Asyl, in großer Einmütigkeit.

Sie bedeutet, dass sich auch andere EU-Staaten öffnen müssen für Familienzusammenführungen und für geregelte Asylverfahren. Nicht nur Deutschland ist zum Handeln aufgefordert.

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