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Diskriminiert fühlen sich in Frankreich Frauen, die den Vollschleier tragen wollen.

© pa/dpa

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Burka-Verbot in Frankreich ist rechtens

Das Burka-Verbot in Frankreich stellt keine Menschenrechtsverletzung dar. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Dienstag das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, urteilten die Richter.

Es sei "legitim", wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein "Zusammenleben" in der Gesellschaft wahren wolle, urteilten die Richter. Gegen den Urteilsspruch sind keine Rechtsmittel möglich.
Gegen das Gesetz hatte eine junge französische Muslimin am 11. April 2011 geklagt - dem Tag, an dem das Burka-Verbot in Kraft trat. Sie sah mehrere ihrer in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte verletzt, unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens.
In ihrer Urteilsbegründung gestanden die Straßburger Richter ein, dass das Gesetz "starke negative Auswirkungen auf die Situation von Frauen hat, die sich aus Glaubensgründen für das Tragen einer Vollverschleierung entscheiden". Mit Blick auf Schätzungen, wonach von den rund fünf Millionen Muslimen in Frankreich weniger als 2000 eine Vollverschleierung tragen, erklärte das Gericht aber, das Verbot könne durchaus als "unverhältnismäßig erscheinen".
Die Richter betonten aber in ihrer Begründung, Frauen dürften in Frankreich in der Öffentlichkeit religiöse Kleider tragen, solange das Gesicht sichtbar sei. Zudem gründe das Gesetz nicht "explizit" auf der religiösen Bedeutung der Vollverschleierung, sondern auf der Tatsache, dass diese das Gesicht vermumme. Des weiteren sei das angedrohte Strafmaß sehr niedrig.
In Frankreich droht seit 2011 jeder Frau eine Geldbuße von 150 Euro, die auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt. Frauen können auch zu einem Kurs in Staatsbürgerkunde verpflichtet werden. Burka und Nikab werden dabei in dem Gesetz nicht explizit erwähnt. Verboten ist vielmehr dem Wortlaut zufolge, auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten Kleidung zu tragen, "die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen".
Die französische Regierung führt zur Begründung des Gesetzes unter anderem Sicherheitsfragen an, in erster Linie das Feststellen der Identität. Die Straßburger Richter sahen darin aber keine ausreichende Rechtfertigung für das allgemeine Verbot der Vollverschleierung. Sie hielten aber die Argumentation für gerechtfertigt, wonach die Vollverschleierung dem Zusammenleben in einer Gesellschaft schade, weil das Gesicht bei der Interaktion zwischen Menschen eine wichtige Rolle spiele.
Frankreich habe bei dem Thema einen "großen Ermessensspielraum", weil es eine gesellschaftliche Frage sei, ob die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit akzeptiert werde oder nicht, urteilten die Richter. Das Burka-Verbot habe eine "objektive und vernünftige Begründung" und könne als "verhältnismäßig" angesehen werden. "Die Wahrung der Voraussetzungen für ein 'Zusammenleben' sind ein legitimes Ziel." Die klagende Muslimin reagierte nach Worten ihres Anwalts Ramby de Mello "enttäuscht" auf das Urteil. Sie habe den Richterspruch aber erwartet und werde ihn "akzeptieren". Ohnehin sind keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich: Gefällt wurde das Urteil von der Großen Kammer des Gerichtshofs, es ist daher rechtskräftig. Mit dem Urteil kann sich neben Frankreich auch Belgien bestärkt sehen, wo ebenfalls seit dem Jahr 2011 ein Burka-Verbot gilt.

Für die Regierung in Paris verstößt der Vollschleier gegen die Gleichberechtigung, für die Anwälte der 23-jährigen Klägerin diskriminiert das Verbot die Frauen, die die Burka tragen wollen. Die französische Klägerin wollte anonym bleiben und war auch nicht vor Gericht erschienen. Sie fürchtete nach Angaben ihrer Anwälte „mögliche feindselige Reaktionen“. Der Vollschleier sei Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung, und niemand, weder ihr Ehemann noch ihre Familie, übten irgendeinen Druck auf sie aus, sagte ihr Anwalt.

Die Einschränkung der Religion hat in Frankreich Tradition. Bereits seit 1905 ist im Nachbarland die strikte Trennung von Staat und Religion - der Laizismus - gesetzlich verankert und in weiten Teilen der Bevölkerung anerkannt. Seitdem ist es Lehrern an staatlichen Schulen und Universitäten untersagt, im öffentlichen Unterricht "auffällige religiöse Symbole" zur Schau zu stellen. Nach langer Debatte beschloss das Parlament 2004, dass das Tragen größerer religiöser Zeichen wie der Kippa oder dem muslimischen Schleier auch Schülern und Studenten verboten ist. Erlaubt sind lediglich kleine religiöse Zeichen, wie etwa kleine Davidsterne oder Kreuze.

Gegner wie Befürworter der laizistischen Gesetzgebung berufen sich auf das Diskriminierungsverbot: während die Kritiker in dem Verbot religiöser Symbole eine ernsthafte Einschränkung der Religionsfreiheit sehen, weisen Befürworter auf republikanische Werte wie der Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger hin. Vor allem die rund fünf Millionen Muslime in Frankreich fühlen sich durch das Verschleierungsverbot in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt.

Der Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht bedeckt, ist die strengste Form der Verhüllung des weiblichen Körpers im Islam. Unterschieden werden der Nikab mit Schlitzen für die Augen und die Burka, in der die Umwelt nur durch ein feinmaschiges Netz vor dem Gesicht wahrgenommen wird. Burkas werden vor allem in den Staaten der arabischen Halbinsel und in Afghanistan getragen. (AFP/dpa/Tsp)

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